Der Solothurner Kantonsrat ist mit der Marschrichtung der Regierung in Sachen Steuervorlage 17 vorerst einverstanden. Er hat am Mittwoch die regierungsrätlichen Vorstellungen für flankierende Massnahmen zum Ausgleich der Steuerausfälle zur Kenntnis genommen und einen überparteilichen Antrag als erheblich erklärt.
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Allerdings drehte sich die Debatte weniger um die flankierenden Massnahmen, sondern bereits um die von der Regierung vor kurzem in die Vernehmlassung geschickte Strategie, wie man die Vorgaben des Bundes zur Steuervorlage 17 im Kanton Solothurn umsetzen will.

Vor allem die SP kritisierte die geplante kantonale Umsetzung scharf. Die Vorschläge seien zu wenig durchdacht und der vorgeschlagene Steuersatz für juristische Personen zu tief. Vorsorglich wollte die SP-Fraktion deshalb die von der Regierung dargelegten Pläne über die flankierenden Massnahmen nicht für erheblich erklären.

Anders sahen es die Grünen, die zuerst das Vernehmlassungsverfahren abwarten wollen und deshalb für eine Erheblicherklärung eintraten. «Wenn wir nichts tun, stehen wir in fünf Jahren noch schlechter da als heute», warnte der FDP-Sprecher.

Die derzeit noch unverbindlichen Vorstellungen der Regierung über die flankierenden Massnahmen wurden mit 73 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen für erheblich erklärt. Gleichzeitig wurde das Geschäft mit 76 zu 2 Stimmen bei 13 Enthaltungen abgeschrieben.

Steuern senken und erhöhen

Der Regierung schwebt vor, dass die Ausfälle von 65,7 Millionen Franken für den Kanton und von 71,3 Millionen Franken für die Gemeinden mit verschiedenen Massnahmen kompensiert werden sollen. So soll die Teilbesteuerung von Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen auf 75 Prozent und die Vermögenssteuer auf maximal 1,4 Promille erhöht werden.

Als flankierende Massnahmen sieht die Regierung bei den Steuern der natürlichen Personen eine Verdoppelung des Abzuges für Kinderbetreuungskosten auf 12'000 Franken und eine Milderung der Einkommenssteuern für tiefe Einkommen vor. Letztere Massnahme bringt dem Kanton und den Gemeinden allerdings weitere Steuerausfälle in Höhe von fast 9 Millionen Franken.

Zusätzlich zu der vom Bund geplanten Erhöhung des Mindestansatzes für die Familienzulagen um 30 Franken will die Regierung auf kantonaler Ebene die von der Steuervorlage 17 begünstigten Unternehmen in die Pflicht nehmen.

Sie sollen Beiträge leisten zur Finanzierung der Familienergänzungsleistungen, zur familienergänzenden Kinderbetreuung und zur Realisierung der Informatik-Bildung.

Der Kanton will zudem die Ausfälle der Gemeinden über den Finanzausgleich mit einer höheren Dotation der bestehenden Ausgleichsgefässe und mit einem neuen Gefäss in den ersten Jahren weitgehend ausgleichen.

Der Ausgleich, der im ersten Jahr 40 Millionen Franken beträgt, soll befristet und von Jahr zu Jahr zu reduziert werden.

Vorwärtsstrategie vorgeschlagen

Inzwischen hat die Solothurner Regierung in einer Botschaft konkret aufgezeigt, wie sie die bundesrechtlichen Vorgaben zur Unternehmensbesteuerung umsetzen will. Sie schlägt eine Vorwärtsstrategie mit einem tiefen Gewinnsteuersatz von 3 Prozent vor.

Die Regierung glaubt, dass der Kanton mit dieser Vorwärtsstrategie gesamtschweizerisch und international eine sehr wettbewerbsfähige Steuerbelastung anbieten könnte. Im interkantonalen Vergleich würde er sich klar in der ersten Hälfte der Kantone einordnen.

Solothurn wird laut regierungsrätlicher Vorlage steuerlich wettbewerbsfähiger und ist so besser in der Lage, die hochmobilen, bisher privilegiert besteuerten Unternehmen zu halten. Er werde zudem wesentlich attraktiver bei der Ansiedlung neuer Unternehmen.

Diese Botschaft befindet sich derzeit in einer breiten Vernehmlassung und wurde deshalb vom Kantonsrat noch nicht behandelt.

-Mitteilung der SDA (mis)

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