Debatten um Rechtsgültigkeit von Initiativen im Baselbieter Landrat
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag drei formulierte Verfassungsinitiativen der Wirtschaftskammer für teilweise rechtsungültig erklärt. Davor kam es zu einer intensiven Debatte.

Zentraler Streitpunkt war, ob die Regierung durch eine Verfassungsinitiative beauftragt werden kann, eine Standesinitiative auf Bundesebene einzureichen – alle drei Initiativen fordern das. Die SVP und die FDP setzten sich für eine Gültigerklärung der drei Anliegen ein. Die Mitte zeigte sich in der Frage gespalten und SP, Grüne-EVP sowie GLP folgten Rechtsdienst und Regierung und wollten eine teilweise Rechtsungültigkeit erreichen.
«Es kann nicht sein, dass bei Initiativen, die der Regierung nicht passen, nach juristischen Gründen gesucht wird, um sie für ungültig oder teilungültig zu erklären», sagte Christine Frey (FDP). «Für mich ist es glasklar: Die Standesinitiative ist ein Instrument des Landrats, nicht der Stimmbevölkerung», hielt dem Ronja Jansen (SP) entgegen.
Auf Anträge von Simone Abt (SP) wurden alle drei Initiativen am Ende mit knappen Mitte-Links-Mehrheiten für teilweise rechtsungültig erklärt. Bei der ersten Initiative stimmten 40 für den Antrag, 38 dagegen, Enthaltungen gab es 0. Bei der zweiten Initiative sprachen sich erneut 40 für teilweise Rechtsungültigkeit aus, 30 für Rechtsgültigkeit und 1 Person enthielt sich. Die dritte Initiative ereilte dann mit 38 zu 32 Stimmen bei 1 Enthaltung das gleiche Verdikt.
Kommission widersprach Rechtsdienst
Es ging um drei Initiativen der Wirtschaftskammer, die im Sommer 2025 eingereicht worden waren. Sie heissen «Arbeiten im Rentenalter soll sich lohnen», «Wirksame und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung durch Private» und «Fachkräfte aus Drittstaaten: Bedarfsgerechte Zuwanderung ermöglichen».
Der Rechtsdienst von Regierungs- und Landrat hatte sie zuvor alle für teilweise ungültig erklärt. Den jeweiligen Passus, eine Standesinitiative zu fordern, erachteten die Juristen als nicht verfassungskonform. Die Regierung hatte gemäss ihrer Vorlagen entsprechend eine Erklärung von Teilungültigkeit beantragt.
Allerdings hatte die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission jeweils mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür votiert, die Initiativen für rechtsgültig zu befinden. Ein von der Kommission bestelltes Gutachten war zum Schluss gekommen, dass man mit einer Verfassungsinitiative auch eine Änderung bestehender Bestimmung in der Kantonsverfassung verlangen könne. Dies sei also nicht offensichtlich rechtswidrig.






