Baselbieter Staats- und Jugendanwaltschaft werden zusammengelegt
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft und Jugendanwaltschaft können zusammengeführt werden. Dies hat der Landrat am Donnerstag diskussionslos in zweiter Lesung entschieden.

Die Abstimmung über die Gesetzesänderung verlief mit 64 Ja- zu 6 Neinstimmen bei 0 Enthaltungen. Der Landratsbeschluss wurde schliesslich mit 66 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Das Vier-Fünftel-Mehr wurde erreicht, die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum.
Während der ersten Lesung vor zwei Wochen hatte es zu dem Thema keine Diskussion gegeben.
Die Jugendanwaltschaft wird damit als fünfte Hauptabteilung in die Staatsanwaltschaft eingegliedert und wird keine eigene Dienststelle der Sicherheitsdirektion (SID) mehr sein, wie in der Vorlage der Regierung steht. Sie wird der Staatsanwaltschaft damit betrieblich und personell unterstellt. In fachlichen Bereichen soll sie jedoch selbstständig operieren.
Die Regierung erhofft sich davon Effizienzgewinne und qualitative Vorteile, wie sie schrieb.






