Davoser Gemeinderat will Hürden für Zweitwohnungen erhöhen
Der Davoser Gemeinderat will die Umnutzung von Wohnflächen als Zweitwohnungen erschweren und damit Erstwohnungen fördern. Ziel ist, mehr bezahlbaren Wohnraum für Einheimische zu schaffen. Die entsprechende Teilrevision zum Zweitwohnungsgesetz wird im August vom Gemeindeparlament beraten.

Davos leidet unter einer akuten Wohnungsnot, wie der Kleine Landrat (Gemeinderat) am Donnerstag in einer Mitteilung schrieb. Die Leerstandziffer sei sehr tief. «Eine der Ursachen ist, dass von Einheimischen genutzte Wohnungen abgerissen und nach dem Neubau als Zweitwohnungen verkauft werden», heisst es im Communiqué weiter. Jährlich gehen dadurch über 50 Erstwohnungen verloren.
Dieser Entwicklung wollen die Davoser Ortsparteien zusammen mit dem Initiativkomitee der Erstwohnungsinitiative entgegentreten und haben einen Kompromiss ausgearbeitet. Diesen wiederum will der Kleine Landrat über eine Teilrevision des Zweitwohnungsgesetzes umsetzen.
Der Kompromiss beinhaltet eine Schutzklausel für grosse Gebäude mit mindestens vier Wohnungen. Kleine Gebäude und Einfamilienhäuser sind von der Klausel ausgenommen. Diese soll bei «bedeutenden Veränderungen» an einem grossen Gebäude, beispielsweise einem Ersatzneubau oder einer Auskernung, zum Zug kommen. «Die Hälfte der Wohnfläche bleibt in diesem Fall als Erstwohnraum erhalten und wird mit einem Grundbucheintrag gesichert», heisst es im Communiqué.
Die andere Hälfte der Wohnfläche könne frei genutzt und damit wie bereits heute in Zweitwohnungen umgewandelt werden. Wer eine Ersatzgabe zahlt, darf nochmals 25 Prozent der Fläche in Zweitwohnungen umwandeln. Die Mittel aus dieser Ersatzabgabe sollen wiederum in die Förderung von bezahlbarem Erstwohnraum fliessen.
Die geplante Gesetzesrevision war bereits in der Mitwirkung. Dabei haben sich gemäss dem Kleinen Landrat zwei Lager gebildet, die sich «diametral» gegenüberstehen. Viele Privat- und Einzelpersonen erachten die Regelungen als zu schwach. Vertreter der Immobilienbranche würden die Gesetzesrevision hingegen ablehnen.
Aufgrund der Mitwirkung hat der Kleine Landrat die Teilrevision des Zweitwohnungsgesetzes an einigen Stellen angepasst. Beispielweise wurde eine Bestimmung aufgenommen, gemäss der die Wirkung der Massnahme regelmässig überprüft werden muss. Zudem wurde ein Mechanismus definiert, mit dem sich die Schutzklausel reduziert, sobald ein ausreichendes Erstwohnungsangebot vorhanden ist.
Im nächsten Schritt wird gemäss Mitteilung der Grosse Landrat (Gemeindeparlament) die Teilrevision des Zweitwohnungsgesetzes an seiner Sitzung vom 20. August beraten. Wird die Vorlage vom Parlament zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet, so kann die Stimmbevölkerung über die Gesetzesanpassung entscheiden.
Das Initiativkomitee der Erstwohnungsinitiative hat sich gemäss dem Kleinen Landrat bereit erklärt, seine Volksinitiative zurückzuziehen, sofern die Kompromissvorlage vom Volk angenommen wird. Die Initiative fordert, dass bei baulichen Eingriffen wie Umbauten, Aufteilungen oder Ersatzneubauten mindestens die Hälfte der entstehenden Wohnungen als Erstwohnungen erhalten bleiben müssen.






