Bündner Regierung hält an Luchsaussiedlung fest
Die Bündner Regierung hält an der geplanten Aussiedlung zweier Luchse im Kanton Graubünden fest. Die Aktion sei eine Wiedergutmachung eines fatalen Fehlers. Die SVP stoppte die Aktion zuletzt politisch.

Mit Vorstössen im Grossen Rat hatte die SVP-Fraktion in der vergangenen Dezembersession ein Projekt zur Wiederansiedlung von zwei Luchsen in der Surselva vorübergehend gestoppt. Walter Grass, Fraktionschef der SVP und Mitglied des Vorstands der Bündner Bauernvereinigung, äusserte sich damals besorgt über eine mögliche Zunahme von Angriffen auf Nutztiere. In ihrer Antwort auf die Vorstösse hielt die Regierung nun am Montag aber an der Aktion fest.
Die Luchsaussetzung sei bereits vom Bund bewilligt und diene als Ersatz für die irrtümlich im Herbst 2024 durch einen Wildhüter getöteten drei Luchse. Mit der Aktion soll der Luchsbestand in der betroffenen Region wiederhergestellt und der «grobe Fehler» wiedergutgemacht werden.
Dieses Vorgehen sei nicht zuletzt richtig und wichtig, weil die nach wie vor kritisch beurteilte Wolfsjagd nicht an Akzeptanz verlieren darf, so die Regierung. Der irrtümliche Abschuss des Luchsmännchens und der zwei Jungen geschah bei der Jagd auf Wölfe. Der Wildhüter sei der festen Überzeugung gewesen, auf drei zum Abschuss freigegebene Jungwölfe zu schiessen, sagte Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei damals zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Zu den Sorgen der SVP versicherte die Regierung am Montag, dass keine Luchse, die in den vergangenen Jahren mindestens ein Nutztier gerissen haben, nach Graubünden gebracht werden. Sollten die Tiere dennoch auffällig werden, würden sie «entnommen».
Im Februar hätte die Kampagne zur Gefangennahme eines Exemplars im Kanton Jura beginnen sollen. Für 2028 war die Freilassung eines zweiten Tieres aus den Karpaten – aus Rumänien oder der Slowakei – geplant. Nun wird sich aber der Grosse Rat erstmals mit dem Thema befassen müssen, voraussichtlich im April. Bis dahin bleibt das Projekt gestoppt.










