Bündner Parlament will Regierungs-Ruhegehalt beschränken
Bündner Regierungsmitglieder sollen nach dem Amtsende für drei Jahre ein Ruhegehalt erhalten. Das schlug das Parlament als Gegenvorschlag vor.

Bündner Regierungsmitglieder sollen nach dem Ausscheiden aus dem Amt weiterhin ein Ruhegehalt erhalten, aber befristet auf drei Jahre. Das schlug das Parlament am Mittwoch in einem Gegenvorschlag vor zur SVP-Initiative «Schluss mit goldenem Fallschirm für Regierungsmitglieder».
Das Volksbegehren will das bestehende lebenslange Ruhegehalt der Bündner Exekutivmitglieder ersatzlos streichen. Der Gegenvorschlag gewährt aus dem Amt scheidenden Regierungsrätinnen und Regierungsräten eine «Überbrückungsunterstützung» für maximal drei Jahre, aber nur bis zum Erreichen des Pensionsalters. Die amtierende Regierung unterstützt den Gegenvorschlag.
Der Grosse Rat verabschiedete den Gegenvorschlag mit 91 zu 24 Stimmen und empfiehlt ihn mit dem gleichen Stimmverhältnis der Bevölkerung zur Annahme. Diese wird an der Urne zwischen Statuts quo, Gegenvorschlag und Initiative wählen können.
SVP beharrt auf ihrer Initiative
Die SVP zeigte sich nicht bereit, ihre Initiative angesichts des weit entgegenkommenden Gegenvorschlags zurückzuziehen. Unbestritten war im Grossen Rat hingegen der Handlungsbedarf. Die Bündner Ruhegehaltsregelung für Regierungsmitglieder stammt aus dem Jahr 1961. «Das Ruhegehalt ist ein Relikt vergessener Zeiten», sagte der Sprecher der SVP-Fraktion.