Beschwerde gegen Abstimmungsbüchlein zur Ernährungsinitiative
Die Urheberinnen und Urheber der Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung (Ernährungsinitiative)» haben nach eigener Aussage beim Regierungsrat des Kantons Bern Abstimmungsbeschwerde gegen Bundesrat und Bundeskanzlei eingereicht. Sie kritisieren die Angaben im Abstimmungsbüchlein für den Urnengang vom 27. September als irreführend.

Eingereicht haben die Beschwerde die Umweltschützerin Franziska Herren und ihr Verein «Sauberes Wasser für alle», wie sie am Donnerstag mitteilten. Herren hat im Kanton Bern ihren Wohnsitz. Zuerst über den Vorgang berichtet hatten die Tamedia-Zeitungen.
Die Initiantinnen und Initianten werfen Bundesrat und Bundeskanzlei vor, den Initiativtext falsch zu interpretieren. Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung, wonach der Bund innert zehn Jahren einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent anstrebe, sei nicht als zwingende Zielvorgabe zu verstehen.
Keine Partei unterstützte bei der Behandlung im Parlament das Volksbegehren. Die Gegnerinnen und Gegner der Initiative argumentieren unter anderem, eine Annahme der Initiative würde massive staatliche Eingriffe in die Ernährung der Bevölkerung nötig machen. Sie sprechen von einem «Vegan-Zwang».
Diesen Vorwurf weisen Herren und ihre Mitstreiterinnen und Mitstreiter zurück. Gleiches gilt für die Aussage, dass eine Verlagerung von Umweltbelastungen ins Ausland drohe, wenn in der Schweiz weniger Lebensmittel tierischen Ursprungs produziert würden.
Die Beschwerdeführenden verlangen nach eigener Aussage in erster Linie, dass der Bundesrat seine Aussagen berichtigt. Falls das nicht mehr möglich sei, müsse die Abstimmung verschoben werden. Falls die Abstimmung ohne Berichtigung wie geplant durchgeführt werde, solle sie für ungültig erklärt werden.
Laut den Tamedia-Zeitungen will die Bundeskanzlei an den offiziellen Abstimmungsinformationen nichts ändern. Der Bundesrat verstehe den Netto-Selbstversorgungsgrad von 70 Prozent als verbindliche Zielvorgabe, weil dies die Übergangsbestimmungen der Initiative verlangten, argumentiert sie gemäss dem Artikel. Eine Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bei der Bundeskanzlei blieb zunächst ohne Antwort.
Die Staatskanzlei des Kantons Bern bestätigte den Erhalt der Beschwerde auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA zunächst nicht. Bis um 09.30 Uhr sei keine Beschwerde im Zusammenhang mit dem Volksbegehren eingegangen. Geschehe dies noch, müsse der Berner Regierungsrat innert zehn Tagen darüber entscheiden. Danach könne der Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen werden.






