Die Abrechnung von Kleinstbeträgen wie etwa für eine Banane als Spesen im Berner Regierungsrat sorgt für rote Köpfe. Nun soll das Reglement geändert werden.
Spesen Philippe Müller
Ein Brötchen und eine Banane: FDP-Regierungsrat Philippe Müller rechnete seine kleine Zwischenverpflegung als Spesen ab. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Berner Regierungsrat ist wegen Spesen für eine Banane oder ein Brötchen in der Kritik.
  • Regierungsrat Philippe Müller (FDP) wehrt sich aber gegen die Vorwürfe.
  • Nun will die Regierung das Reglement anpassen.
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Der Berner Regierungsrat hat am Mittwoch eine Änderung seines Spesenreglements in Auftrag gegeben. Letzte Woche wurde bekannt, dass Mitglieder der Regierung in den letzten Jahren auch Kleinstbeiträgen verrechnet hatten.

Die Staatskanzlei erhielt den Auftrag die Verordnung über den Auslagenersatz für die Mitglieder des Regierungsrates auszuarbeiten, wie die Berner Exekutive am Mittwoch mitteilte. Die Spesenentschädigung soll durch eine finanzielle Untergrenze eingeschränkt werden.

Was rechnen Sie als Spesen ab?

Vergangene Woche wurde in einem Beitrag von «Kassensturz» des Schweizer Fernsehens SRF bekannt, dass Regierungsräte unter anderem Zwischenverpflegungen wie eine Banane oder ein Butterbrezel, aber auch Parktickets oder die Ausleihe eines Huts und eines Schals für einen Empfang verrechnet hatten.

Philippe Müller wehrt sich gegen Vorwürfe

Am Montag wehrte sich Regierungsrat Philippe Müller (FDP) an einer Parteiversammlung der FDP Stadt Bern. Er habe «nie einen einzigen Spesenzettel für Kleinstspesen abgeliefert». Das vermittelte Bild im Beitrag sei falsch.

Spesenabrechnung Philippe Müller
Ein Brötchen und eine Banane: FDP-Regierungsrat Philippe Müller hat laut dem Kassensturz seine kleine Zwischenverpflegung als Spesen abgerechnet. - Screenshot/SRF

Die Mitglieder der Berner Kantonsregierung verdienen rund 280'000 Franken pro Jahr. Dazu kommt unter anderem noch eine Spesenpauschale von rund 8000 Franken. Dass die Regierungsratsmitglieder Kleinstspesen abrechnen ist laut geltendem Reglement zulässig, wie der Kanton letzte Woche dem «Kassensturz» beschied.

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