Berner Kantonsparlament verschärft Gangart in der Sozialhilfe
Der bernische Grosse Rat hat am Dienstag in erster Lesung das revidierte Sozialhilfegesetz verabschiedet.

Der bernische Grosse Rat hat am Dienstag in erster Lesung das revidierte Sozialhilfegesetz verabschiedet. Gegen den Willen von Rot-grün verschärfte das bürgerlich dominierte Kantonsparlament in manchen Punkten die Gangart in der Sozialhilfe.
Unter anderem soll neu gelten, dass Personen in der Sozialhilfe künftig eine Amtssprache beherrschen müssen.
Fachstelle Sozialrevisorat – Überwachungs- oder Sanktionsinstrument?
Zu reden gab auch die Fachstelle Sozialrevisorat, die der Kanton neu schaffen will – in den Augen der Ratslinken vorwiegend ein Überwachungs- und Sanktionsinstrument.
Weiter legte das Parlament die gesetzliche Grundlage zur Einführung von Bezahlkarten in der Asylsozialhilfe.
Selbstbehalt für Gemeinden noch unklar
Ein heisses Eisen der Revision des Sozialhilfegesetzes wird noch etwas weiter geschmiedet: der Selbstbehalt für die Gemeinden. Der Rat wies die Passage im Sozialhilfegesetz zur Überarbeitung zurück.
Das vom Regierungsrat vorgeschlagene Modell sei nicht ausgereift und wenig transparent, so der Tenor. Die Gesetzesänderungen wurden in erster Lesung mit 100 zu 49 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.