Einwohnergemeinden sollen herrenloses Land erhalten

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Bern,

Im Kanton Bern sollen kulturunfähiges Land und herrenlose Grundstücke künftig den Einwohnergemeinden zugesprochen werden. Der Regierungsrat hat eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch verabschiedet, wie er am Donnerstag mitteilte.

Der Grosse Rat debattiert voraussichtlich in der Wintersession über herrenlose Grundstücke. (Archivbild)
Der Grosse Rat debattiert voraussichtlich in der Wintersession über herrenlose Grundstücke. (Archivbild) - Keystone/ANTHONY ANEX

Die Neuregelung betrifft herrenloses Land wie Felsen, Schutthalden oder Gletscher. Solche Gebiete sollen neu ins Grundbuch aufgenommen und den Einwohnergemeinden zugesprochen werden, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung schrieb.

Für herrenlose Grundstücke wie Wegstücke, Äcker oder Industriegelände sollen die Einwohnergemeinden künftig ein Vorerwerbsrecht erhalten. Eine Übertragung solcher Grundstücke an Private ist künftig nur noch mit Zustimmung der jeweiligen Gemeinde möglich.

Die geplanten Änderungen fanden in der Vernehmlassung breite Unterstützung, wie es weiter hiess. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich in der Wintersession 2026 beraten.

In den vergangenen Jahren sorgte Jonas Lauwiner, der selbsternannte «König der Schweiz» und Stadtrat von Burgdorf, mit der legalen Aneignung von herrenlosen Grundstücken in der ganzen Schweiz für Schlagzeilen. Dabei handelt es sich um vermessenes und im Grundbuch eingetragenes Land, das Lauwiner kostenlos übernahm.

Kommentare

User #3622 (nicht angemeldet)

Wenn zwei dasselbe tun, ist es nicht dasselbe.

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