Basler Regierung passt nach Kritik die Swisslos-Fonds-Verordnung an
Die Basler Regierung hat am Dienstag die Swisslos-Fonds-Verordnung angepasst. Damit soll sie vereinbar sein mit dem neuen Förderschwerpunkt Klimaschutz- und Biodiversität. Zuvor gab es im Grossen Rat Kritik, dass es für diese Ausweitung keine Grundlage in der Verordnung gebe.

Mit der vorgenommenen Korrektur will die Regierung klarstellen, dass aus dem Swisslos-Fonds nicht nur Beiträge für Soziales, Kultur und Sport ausgerichtet werden können, sondern auch für andere Bereiche wie Jugend, Bildung, Umweltschutz und Gesundheit.
Zudem hält die angepasste Verordnung fest, dass aus diesem Topf auch Geld an Tagungen, Kongresse und Workshops fliessen kann, sofern sie gemeinnützigen Charakter haben und für die Allgemeinheit offen sind.
Die Regierung hatte den Förderschwerpunkt Klimaschutz und Biodiversität im Juli 2025 festgelegt. FDP-Grossrat Luca Urgese kritisierte anschliessend in einer Interpellation, dass diese Ausweitung auf andere Bereiche sowie die Förderung von Tagungen und Anlässen gegen die Swisslos-Verordnung verstossen.
Justiz- und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) gab im September zur Antwort, dass die Regierung von einer Anpassung der Verordnung absehe. Es handle sich beim auf vier Jahre befristeten Förderschwerpunkt um eine Ausnahme. Mit dem Beschluss vom Dienstag hat die Regierung die Verordnung nun doch angepasst.










