Baselbieter Regierung will maximal 5 Vorlagen pro Abstimmungstermin
Im Kanton Baselland soll pro Abstimmungstermin maximal über fünf Vorlagen abgestimmt werden. Das hat der Regierungsrat in einer Mitteilung vom Dienstag angekündigt. Dies sei nötig, um die freie Willens- und Meinungsbildung zu gewährleisten.

Die Regelung soll beim Abstimmungstermin vom 14. Juni erstmals angewendet werden, wie es heisst. Es kämen neben den beiden Bundesvorlagen (Nachhaltigkeitsinitiative und Änderung des Zivildienstgesetzes) nur noch drei kantonale Vorlagen zur Abstimmung.
Bei den drei kantonalen Vorlagen, die im Sommer vors Volk kommen sollen, handelt es sich um die Initiativen «Zämme in Europa» und «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» sowie das Referendum über die neue Ortsdurchfahrt in Birsfelden BL, wie die Regierung schreibt.
Darüber hinaus wird es am 14. Juni auch zur Regierungsratsersatzwahl kommen, wie die Regierung weiter schreibt. Gewählt wird die Nachfolge von Bau- und Umweltschutzdirektor Isaac Reber (Grüne), der nach 15 Jahren in der Regierung seinen Rücktritt angekündigt hatte.
Zum Zeitpunkt des Communiqués waren 31 Initiativen im Kanton Baselland hängig und für zehn weitere wurden Unterschriften gesammelt, wie dem Schreiben zu entnehmen ist. Dass weitere Abstimmungen hinzukommen, sei möglich.
Am 8. März stimmt die Baselbieter Bevölkerung gleich über neun Vorlagen ab. Es sind dies die Bargeld-Initiative, die SRG-Initiative, die Klimafonds-Initiative und die Individualbesteuerung auf Bundesebene. Hinzu kommen fünf kantonale Vorlagen zu den Themen Tempo 30, Prämienabzüge von den Steuern, die Solar-Initiative, die Transparenz- und Mitwirkungsinitiative sowie eine Verfassungsänderung zur Kreislaufwirtschaft.
Ein derart umfangreicher Abstimmungssonntag wird demnach künftig nicht mehr möglich sein.










