Baselbieter Regierung lehnt Initiative zu Ersatzregelungen ab
Der Baselbieter Regierungsrat will nicht verfassungsmässig an ein Minimalprinzip beim Ersatz aufgehobener Regelungen gebunden werden. Er lehnt eine entsprechende Initiative des Hauseigentümerverbands (HEV) ab, wie er am Mittwoch mitteilte.

Wenn ein Gericht ein Gesetz oder eine Verfassungsbestimmung aufhebt, besteht Handlungsbedarf. Diesbezüglich will der HEV die Verfassung ändern. Die Regierung soll dazu verpflichtet werden, eine Ersatzregelung vorzulegen, die sich auf die durch das Urteil erforderlichen Änderungen beschränkt.
Die Regierung ist in ihrer ablehnenden Haltung der Ansicht, dass damit nur in die Verfassung geschrieben werde, was ohnehin schon getan werde. In ihrer Mitteilung schreibt sie zudem, dass eine solche Bestimmung höchstens vor Bundesgericht im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle zu tragen käme, was nur selten relevant sei.
Ausserdem befürchtet die Regierung bei einer Annahme der Initiative mehr Aufwand. Durch das Minimalprinzip könnten weiterführende Anliegen nicht die die bestehende Vorlage aufgenommen werden, sondern müssten separat den politischen Weg durchlaufen.
Die Initiative kam im Dezember 2025 mit 1670 Unterschriften zustande.










