Baselbieter Initiative für Abzug von Betreuungskosten ungültig
Die Initiative für einen vollen Steuerabzug von Kinderbetreuungskosten der Wirtschaftskammer ist rechtsungültig. Dies hat der Baselbieter Landrat am Donnerstag entschieden.

Die Abstimmung verlief mit 52 zu 29 Stimmen ohne Enthaltungen.
Aus Sicht der meisten Fraktionen sowie jener der Regierung und der vorberatenden Justiz- und Sicherheitskommission verstösst die Initiative gegen Bundesrecht, weil sie keine Obergrenze für die Abzüge festsetzt.
Die FDP stellte sich hinter das Anliegen. Fraktionssprecher Balz Stückelberger argumentierte, es liege keine offensichtliche Rechtswidrigkeit vor, der Landrat solle sich in dubio pro populo für eine Rechtsgültigkeit aussprechen.
Die Initiative war von der Wirtschaftskammer im September 2024 lanciert worden und war ein Jahr darauf mit 1519 Unterschriften zustande gekommen.






