Baselbieter Landrat kommt dem Hauseigentümerverband entgegen
Der Baselbieter Landrat ist am Donnerstag dem Hauseigentümerverband teilweise entgegengekommen. Er hat die maximale Planmehrwertabgabe im Gegenvorschlag an die Initiative des Verbands angeglichen.

Mitinitiant Rolf Blatter (FDP) argumentierte, die Initiative wolle einfach das Minimum gemäss Bundesgesetz. Er kritisierte, dass der Gegenvorschlag keine Abschwächung der Initiative sei, sondern über sie hinausgehe. Die Ratsrechte warnte wiederholt davor, dass höhere Abgaben zu höheren Wohnkosten führen würden.
Die Mitte sah es als problematisch an, dass die Initiative vorschreibt, dass ein Ertrag im Zusammenhang mit dem gleichen Bauvorhaben eingesetzt werden muss, wo er aufgrund der Mehrwertabgabe entsteht. Wenn aber wegen mehr Wohnraum ein neuer Kindergarten gebaut werden müsse, solle man das Geld dort einsetzen können, sagte Pascal Ryf für die Mitte-Fraktion. Er sprach sich für einen Kompromiss aus.
Einzelsprecher Jan Kirchmayr (SP) führte aus, dass seine Partei bereits weit gegangen sei, um beim Gegenvorschlag zu einem Kompromiss zu gelangen. Sollte dieser aus Sicht der Partei im Landrat verschlechtert werden, könne er nicht garantieren, dass die SP ihn weiter unterstützen werde. Die Ratslinke beharrte zudem darauf, den Gemeinden möglichst viel Spielraum zu geben und unterstrich deren Autonomie.
Auch die Fraktionen der GLP und der Grünen-EVP sprachen sich für den Gegenvorschlag aus. Die SVP zeigte sich gespannt, welche Auswirkungen die angekündigten Anträge auf den Gegenvorschlag haben würden.
Bei der Initiative geht es grundsätzlich darum, auf welche Planungsmehrwerte Gemeinden wie hohe Abgaben erheben dürfen. Ein Planungsmehrwert entsteht zum Beispiel dann, wenn ein Grundstück zu Bauland wird und damit an Wert gewinnt.
Die finanziellen Auswirkungen einer Gesetzesänderung lassen sich noch nicht abschätzen, da sie schlussendlich von der Umsetzung auf Gemeindeebene und den Zonenänderungen auf ihrem Gebiet abhängen.
Alain Bai (FDP) reichte einen Antrag ein, um den Gegenvorschlag in Richtung des Hauseigentümerverbands zu biegen. Darauf folgte eine lange und teils intensive Debatte. Es ging darum, ob Abgaben auf Aufzonungen gestrichen werden und ob die Abgaben auf andere Zonenänderungen maximal 30 statt 40 Prozent des Bodenmehrwerts betragen dürfen.
Die Streichung der Aufzonungen scheiterte mit 40 Nein- zu 36 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung. Die Absenkung der Abgabe von 40 Prozent auf 30 Prozent kam hingegen mit 40 zu 37 Stimmen durch. Der Landrat bevorzugte den FDP-Vorschlag von 30 Prozent gegenüber einem Antrag von Manuel Ballmer (Grüne) von 60 Prozent mit 41 zu 36 Stimmen bei einer Enthaltung.
Die Initiative des Hauseigentümerverbands kam im Juni 2025 mit 2945 Unterschriften zustande. Sie fordert Änderungen am Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten (GAP). Das Gesetz regelt Abgaben auf Vorteile, die sich aus Planungen ergeben.
Neu sollen Gemeinden bei Zuweisungen zu Bauzonen eine Abgabe von 20 Prozent des Mehrwerts und bei Umzonungen eine Abgabe von maximal 30 Prozent erheben können. Der Freibetrag soll 30'000 Franken betragen und Erbe sowie Schenkung sollen nicht mehr als Veräusserung gelten. Bei Umzonungen sollen zudem 75 Prozent des Ertrags den Gemeinden zukommen und 25 Prozent dem Kanton.
Die Regierung lehnt die Initiative ab. Laut ihrer Vorlage regle diese die Mehrwertabgabe bei Aufzonungen nicht und enthalte Widersprüche zu Bundesrecht. Eine Annahme würde zu erheblichen Schwierigkeiten beim Vollzug führen.
Die vorberatende Bau- und Planungskommission (BPK) lehnt die Initiative ebenfalls mit 9 zu 3 stimmen ab. Sie will ihr den von ihr erarbeiteten Gegenvorschlag gegenüberstellen.
Dieser sah ursprünglich vor, dass bei Einzonungen eine Abgabe von mindestens 20 Prozent erhoben werden muss. Bei Um- und Aufzonungen hätte es den Gemeinden weiter freigestanden, einen Satz von maximal 40 Prozent zu verlangen. Der Freibetrag sollte ebenfalls bei 30'000 Franken liegen.
Auch sollen die Gemeinden grössere Anteile an den Einnahmen erhalten. Der Gegenvorschlag folgt der Initiative bezüglich Abgabebefreiung beim Erbe und fügt auch Stockwerkeigentum hinzu.
Die Schlussabstimmung findet während der zweiten Lesung statt.






