Baselbieter Initiative darf nicht Kündigung von Univertrag fordern
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag eine Gemeindeinitiative zur Trägerschaft der Universität Basel für nur teilweise rechtsgültig erklärt. Die direkte Forderung nach einer Kündigung des Univertrags stehe den initiierenden Gemeinden nicht zu.

Die Abstimmung verlief mit 55 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung.
Elf Baselbieter Gemeinden verlangen mit ihrer Initiative, dass der Kanton Baselland den Vertrag zur gemeinsamen Trägerschaft der Universität Basel per Ende 2027 kündigt und ab 2030 nur dann einem neuen Vertrag beitritt, wenn alle Kantone mit Studierenden an der Uni neben den Vollkosten auch gerechte Anteile am Restdefizit mittragen.
Gemäss Zahlen der Universitäten beteiligten sich die beiden Trägerkantone Basel-Stadt und Baselland mit jeweils rund 178 und 165 Millionen Franken an der Finanzierung. Die übrigen Kantone bezahlten rund 72 Millionen Franken bezahlt. Die Gesamteinnahmen beliefen sich auf rund 773 Millionen Franken.
Bei den unterzeichnenden Gemeinden handelt es sich um Bennwil, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Hersberg, Lampenberg, Oltingen, Rümlingen, Rünenberg, Wenslingen und Zunzgen. Die Gemeinde Rünenberg hatte im Vorfeld angekündigt, im Falle einer Ungültigerklärung eine neue Initiative zu prüfen.
Die Regierung empfahl, die Initiative für teilweise rechtsungültig zu erklären. Die Kündigung des Univertrags zu fordern, sei mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzenordnung nicht vereinbar und liege in der Kompetenz der Regierung. Die vorberatende Justiz- und Sicherheitskommission war einstimmig gleicher Ansicht.






