Basel-Stadt: Wirbel um Asylwohnungen – das sagt die Regierung
Die Basler Regierung steht hinter ihrer Entscheidung, Geflüchtete in zuvor geräumten Wohnungen unterzubringen – trotz massiver Kritik.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Basler Regierung möchte Geflüchtete in ehemalige Mietswohnungen unterbringen.
- Das Wohnhaus an der Inselstrasse 62 bis 66 wurden dafür Anfang des Jahres geräumt.
- Mieterverband Basel und ehemalige Mieter kritisieren die Regierung scharf.
Die Wohnungen an der Inselstrasse 62 bis 66 wurden Anfang des Jahres geräumt und standen leer. Die Basler Regierung hat sich nun gegen Kritik zur Wehr gesetzt, nachdem sie beschlossen hatte, Geflüchtete in Wohnungen unterzubringen, aus denen Mieterinnen und Mieter zuvor gekündigt worden waren.
Was ist genau passiert? Wie die «bz Basel» berichtet, wurde den Mietern zunächst mitgeteilt, dass der Wohnblock aus dem Jahr 1975 renoviert werden müsse. Später jedoch gab der Kanton Basel-Stadt bekannt, dass er plant, die leerstehenden Wohnungen ab Juni für die Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen.
Der Entscheid löste eine Welle der Empörung aus.
Der Mieterverband Basel (MV) kritisierte laut «bz Basel» den Eigentümer Varioserv scharf. Es wurde behauptet, dass das Unternehmen vom Kanton kontaktiert worden sei – eine Aussage, die bei einer Informationsveranstaltung vom Kanton bestritten wurde.
Klarstellung durch den Regierungsrat
In einer Antwort auf diese Vorwürfe stellte der Regierungsrat klar: «Im Rahmen einer Begehung des bereits durch den Kanton gemieteten Kindergartens an der Inselstrasse 66 wurde festgestellt, dass es einen Leerstand in den Gebäuden gibt», so der Rat.
Daraufhin habe man den Eigentümer kontaktiert. Zudem seien die Wohnungen auch online ausgeschrieben gewesen.
Der Regierungsrat betonte, dass die Kündigungen bereits vollzogen waren, als der Kanton auf die Möglichkeit einer Zwischennutzung aufmerksam wurde.
Aufgrund des dringenden Bedarfs an Wohnraum für Asylsuchende könne man leider nicht wählen, welche Immobilien genutzt werden und welche nicht.