Ausserrhoder SP reicht Initiative zu Krankenkassenprämien ein
Die Ausserrhoder SP hat am Dienstag bei der Kantonskanzlei in Herisau eine Volksinitiative eingereicht, welche die Krankenkassenprämien begrenzen soll.

Die Ausserrhoder SP hat am Dienstag bei der Kantonskanzlei in Herisau eine Volksinitiative zur Begrenzung der Krankenkassenprämien eingereicht.
Diese hat zum Ziel, dass kein Haushalt mehr als zehn Prozent seines Einkommens für die Prämien aufwenden muss.
Für die Initiative sammelte die SP Appenzell Ausserrhoden fast 400 Unterschriften, wie die Partei am Dienstag in einer Mitteilung schrieb.
Sie sei notwendig, weil die Krankenkassenprämien eine «massive Belastung» für den Mittelstand seien.
Die gleich hohen Prämien – unabhängig vom Einkommen – seien unsolidarisch, schrieb die Partei im Communiqué weiter. Aufgrund der steigenden Gesundheitskosten seien die individuellen Prämienverbilligungen (IPV), die Personen mit tiefen Einkommen entlasten sollten, immer weniger wirksam.
Die Initiative fordert weiter, dass die Berechtigung für die IPV künftig automatisch anhand der Steuererklärung geklärt und definiert wird.
Kampf um gerechtere Verteilung
Der Ausserrhoder Regierungsrat hatte schon im Frühling angekündigt, dass die vorhandenen Mittel für Prämienverbilligungen künftig auf mehr Personen in Ausserrhoden verteilt werden sollen.
Im September war bekannt geworden, dass 2026 in Ausserrhoden die durchschnittliche Prämie um 16,30 Franken auf 341,20 Franken steigen wird. Das ist eine Veränderung um 5 Prozent.
Die Stimmbevölkerung des Kantons Tessin stimmte bereits am letzten Abstimmungssonntag einer entsprechenden Initiative der SP zu. 57,1 Prozent der Stimmberechtigten sagten Ja zur Initiative «Explosion der Krankenkassenprämien: Es reicht! (Initiative für die 10 Prozent)».
Nächste Schritte und Ausblick
In Ausserrhoden überprüft zunächst die Kantonskanzlei die Zahl der gültigen Unterschriften. Notwendig sind mindestens 300. Danach entscheidet der Regierungsrat über das Zustandekommen und der Kantonsrat über die Gültigkeit der Initiative.