Appenzell Innerrhoder Polizei erhält mehr Kompetenzen
Das Appenzell Innerrhoder Kantonsparlament hat am Montag eine Revision des Polizeigesetzes deutlich angenommen. Die Polizei erhält mehr Möglichkeiten zur Erkennung von Gefährdern, für verdeckte Ermittlungen und für die automatisierte Fahrzeugfahndung.

Das revidierte Polizeigesetz schaffe die Grundlagen für eine zeitgemässe Polizeiarbeit, erklärte Jakob Signer (parteilos), Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Militärdepartements. «Wir erstellen die Werkzeugkiste für die Polizei.»
Letztmals revidierte der Kanton Appenzell Innerrhoden 2001 sein kantonales Polizeigesetz.
Eine der neuen Massnahmen ist ein sogenanntes Bedrohungs- und Risikomanagement. Dieses gibt der Polizei mehr Möglichkeiten im Bereich der Prävention, indem gewaltbereite Personen oder extremistische Bewegungen gezielt angegangen und Gewalttaten verhindert werden sollen.
So kann eine Person, die aufgrund ihrer Aussagen oder ihres Verhaltens als gefährdend eingestuft wird, zu einem Gespräch bei der Polizei gebracht werden. Aus den Reihen des Parlaments war etwa von Querulanten oder Staatsverweigerern die Rede. «Es geht um die Verhinderung von schweren Delikten», sagte Signer. Es gelte aber, diese Massnahmen mit Augenmass und Verhältnismässigkeit anzuwenden.
Für das Bedrohungs- und Risikomanagement war ursprünglich im Voranschlag 2026 eine zusätzliche Stelle bei der Polizei vorgesehen. Diese wurde an der Budgetdebatte im vergangenen Dezember jedoch wieder gestrichen.
Ausgeweitet werden auch die Grundlagen für verdeckte Fahndungen und Überwachungen, für den interkantonalen Datenaustausch und für die Zusammenarbeit mit anderen Polizeikorps. Ausserdem werden Rayonverbote gesetzlich verankert. Beispielsweise kann dadurch ein Randalierer unter Strafandrohung von einem Dorffest weggewiesen werden.
Auch das automatische Scannen von Autonummern hält Einzug ins revidierte Gesetz. Eine Grossrätin verwies auf Beschwerden in anderen Kantonen, die diesbezüglich zu verschiedenen Verfahren bis vor Bundesgericht führten. Dieses erklärte die automatisierte Fahrzeugfahndung unter gewissen Umständen als unrechtmässig.
Somit stelle sich die Frage, ob die vorgesehene Bestimmung im Innerrhoder Polizeigesetz überhaupt noch vereinbar sei mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, so die Grossrätin.
Die Gefahr bestehe, dass die entsprechende Passage vom Bundesgericht als unzulässig eingeschätzt werde, so Signer. «Das Bundesgericht bemängelte, dass nicht definiert war, wofür die automatisierte Fahrzeugfahndung eingesetzt wurde.» Auch sei der Umgang mit den erhobenen Daten nicht überall geregelt gewesen.
Diese Erkenntnisse seien bei der Formulierung des Innerrhoder Gesetzestextes berücksichtigt worden. Dennoch könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Artikel später angepasst werden müsse.
Ein weiterer Artikel «Finaler Rettungsschuss» sieht vor, dass der Polizeikommandant zugunsten der Notwehr einer Drittperson eine Schussabgabe bewilligen kann.
Das Parlament befürwortete die Gesetzesrevision mit 44 Ja- zu 2 Nein-Stimmen. Die Landsgemeinde entscheidet abschliessend darüber.






