Absolutes Feuerverbot gilt in weiten Teilen der Zentralschweiz
In den Kantonen Luzern, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug sowie in der Urner Gemeinde Seelisberg sind wegen der anhaltenden Trockenheit und der steigenden Waldbrandgefahr die Feuervorschriften verschärft worden. Ab sofort gelten dort absolute Feuerverbote. Grilliert werden darf nur noch auf dem Gasgrill, Feuerwerke dürfen am 1. August nicht abgebrannt werden.

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Mitte vergangener Woche hatten die Zentralschweizer Kantone das Entfachen von Feuer in Wäldern und Waldesnähe untersagt, am Montagmorgen haben Luzern, Schwyz, Obwalden, Nidwalden und Zug das Verbot verschärft, am Nachmittag zog die Urner Gemeinde Seelisberg nach.
Die Waldbrandgefahr nehme wegen der geringen Niederschläge und der hohen Temperaturen laufend zu, begründete etwa die Gebäudeversicherung des Kantons Zug die Massnahme.
Damit ist es in diesen Gebieten verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Dies gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées.
Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf dem Gasgrill in Gärten und auf Balkonen. Die Kantone rufen aber auch hier zu besonderer Vorsicht auf. Bei starkem Wind soll auf das Benützen von Gasgrills verzichtet werden.
Feuerwerksloser 1. August
Für den Nationalfeiertag bedeutet das Verbot, dass keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden dürfen. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist ebenfalls untersagt. Vom Verbot ausgenommen sind nur polizeilich genehmigte Feuerwerke, die auf dem See und mit einem Abstand zum Ufer von mindestens 200 Meter abgefeuert werden.
In der Folge stoppte Migros Luzern in allen Zentralschweizer Filialen den Verkauf von Feuerwerk. Wer bereits Feuerwerk gekauft habe, könne die originalverpackte Ware mit dem Kaufbeleg bis am 2. August zurückgeben, teilte das Unternehmen mit.
Auch Raucherinnen und Raucher sind zu besonderer Vorsicht angehalten: Es ist aus Sicherheitsgründen verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Anders als im Rest der Zentralschweiz ist die Situation im Kanton Uri. Dort wird das letzte Woche für den Wald und die waldnahen Gebiete erlassene Feuerverbot nicht verschärft. Die einzelnen Gemeinden können aber weitergehende Vorschriften erlassen, wie dies nun Seelisberg getan hat.
-Mitteilung der SDA (mis)