Aargauer Regierung zweifelt Kodex zu Unterschriftensammlungen an
Der Aargauer Regierungsrat kritisiert den vorgeschlagenen Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen.

Der Aargauer Regierungsrat lehnt einen Verhaltenskodex zu Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen und fakultativen Referenden weitgehend ab. Er spricht von einem «systemfremden Element» und bemängelt, dass es rechtlich nicht bindend ist.
Man habe Fragezeichen, ob ein Verhaltenskodex wirke, schreibt der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme an die Bundeskanzlei: «Sollte sich zeigen, dass ein solcher nicht die gewünschte Wirkung erzielt, wären in einem weiteren Schritt formelle und bindende Massnahmen des Gesetzesgebers zu prüfen.»
Die Bundeskanzlei hatte nach Bekanntwerden des von Medien bezeichneten «Unterschriften-Bschisses» mehrere Massnahmen getroffen. Dazu gehören etwa die systematischen verstärkten Kontrollen, die konsequente Anzeige von Verdachtsfällen und ein rechtlich unverbindlicher Verhaltenskodex.
Kritik an Ausrichtung auf Kantons- und Gemeindebehörden
Laut Regierungsrat ist es «nicht angebracht», dass sich der Verhaltenskodex auch an Kantons- und Gemeindebehörden richten soll. Stimmrechtsbescheinigungen gehörten zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Gemeinden.
Die Gemeinden sorgten bereits professionell für eine hohe Qualität der Kontrolle der Angaben auf den Unterschriftenlisten und der Bescheinigungen des Stimmrechts durch fachkundiges Personal. Der Verhaltenskodex könne zu Misstrauen gegenüber der Arbeit der stimmregisterführenden Stellen führen.
Fokus auf Initiativ- und Referendumskomitees
Der Verhaltenskodex soll sich an die Initiativ- und Referendumskomitees sowie die Anbieter kommerzieller Unterschriftensammlungen richten, wie der Regierungsrat festhält. Der Kodex solle sich auf diejenigen Akteure beschränken, die derzeit einer reinen Selbstregulierung unterstünden.
Die Integrität von Unterschriftensammlungen sei für das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Instrumente und damit auch in das politische System der Schweiz grundlegend, hält der Regierungsrat fest.