Aargauer Regierung: 463 Millionen Franken für Prämienverbilligung
Der Aargauer Regierungsrat will 2026 mehr Geld für Prämienverbilligungen bereitstellen, insgesamt 463,4 Millionen Franken.

Im Kanton Aargau soll im kommenden Jahr für die Verbilligung der Krankenkassenprämien mehr Geld zur Verfügung stehen. Der Regierungsrat rechnet mit einem Gesamtbetrag von 463,4 Millionen Franken – knapp 13 Millionen Franken mehr als im laufenden Jahr.
Der Kanton Aargau soll an die Gesamtsumme 160,4 Millionen Franken bezahlen, wie der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Botschaft schreibt. Der Bund werde voraussichtlich 303 Millionen beisteuern. Der Grosse Rat wird über den Kantonsanteil entscheiden.
Weil das Schweizer Stimmvolk am 9. Juni 2024 die Prämien-Entlastungs-Initiative ablehnte, tritt ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative in Kraft.
Gegenvorschlag und seine Auswirkungen
Dessen Auswirkungen machen sich gemäss einer Auswertung des Bundesamts für Gesundheit in den kantonalen Beiträgen an die Prämienverbilligung, für die meisten Kantone voraussichtlich erst ab 2028 bemerkbar, wie der Regierungsrat festhält.
Für die Jahre 2026 und 2027 gilt demnach eine Übergangsbestimmung, die den Kantonen einen Mindestbetrag der Prämienverbilligung vorschreibt. Der Aargau übertreffe mit dem Beitrag in beiden Jahren die Minimumvorgabe des Bundes von 3,5 Prozent der Bruttokosten für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
In diesem Jahr stehen insgesamt 450,6 Millionen Franken für die Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung. Davon übernimmt der Kanton gemäss dem Entscheid des Grossen Rates 169,8 Millionen Franken.
Steigende Beiträge und Bezügerzahlen
Im Jahr 2024 zahlte der Kanton deutlich mehr Geld für die Verbilligung aus als im Vorjahr. Der Gesamtbetrag stieg um 13,6 Prozent auf 410,7 Millionen Franken. Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligungen stieg nach Angaben der SVA Aargau um 9,4 Prozent auf 185'368 Personen.
Eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) erhielten demnach 149'738 Personen. Weitere 23'384 Personen, die auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen sind, sowie 12'246 Personen mit Sozialhilfe erhielten eine Prämienverbilligung.