Aargauer Mitte-Partei lanciert «Geld zurück»-Volksinitiative
Die Aargauer Steuerzahlenden sollen bei voller Staatskasse nachträglich einen Steuerrabatt erhalten. Dies will die Mitte-Partei mit einer kantonalen Volksinitiative erreichen. Der Grosse Rat hatte die Idee des Regierungsrats für einen Rabatt im November abgelehnt.

Die Volksinitiative «Geld-zurück-Initiative» verlangt die Einführung einer Steuerrückvergütung im kantonalen Steuergesetz, wie das Präsidium der Mitte Aargau am Montag mitteilte. Dieses Instrument soll dem Grossen Rat ermöglichen, bei einem positiven Rechnungsabschluss und guter Finanzlage eine einmalige Rückvergütung auf die ordentliche Kantonssteuer zu beschliessen.
Diese dürfe nur maximal in der Höhe des erzielten Überschusses erfolgen. Voraussetzung sei, dass der Kanton keine Nettoschulden und keine offenen Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung aufweist, teilte die Partei weiter mit. Zudem müsste die Ausgleichsreserve über einen «angemessenen Bestand» verfügen. Die Rückvergütung soll einmalig für ein Steuerjahr erfolgen und nicht als dauerhafte Steuersenkung dienen.
Die Volksinitiative ist eine Reaktion auf das Nein des Grossen Rats im vergangenen November. Das Parlament lehnte die vom Regierungsrat präsentierte Vorlage für einen nachträglichen Steuerrabatt bei voller Staatskasse mit 86 zu 48 Stimmen ab. Einzig die FDP und die Mitte-Partei stimmten für den Rabatt. Damit setzten sich die Gegner aus SVP und SP durch.
Es sei wichtiger, dass im Vornherein nicht zu viele Steuern einkassiert würden, hielt die SVP damals fest. Es bestehe keine Notwendigkeit für den Rabatt, der zu einer dynamischen Festlegung des Steuerfusses führen werde, betonte SP.
Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte) hatte den Steuerrabatt verteidigt. Die Überschüsse seien jeweils nicht geplant gewesen. «Wir geben nur zurück, was wir schon eingenommen haben», sagte er.
Die Vorlage des Regierungsrats hatte vorgesehen, dass das Parlament jeweils bei der Beratung der Jahresrechnung über die Steuerrückvergütung entschieden hätte. Der Betrag wäre laut Dieth einfach bei der provisorischen Steuerrechnung in Abzug gebracht worden.
Damit im Aargau eine Volksinitiative zustande kommt, braucht es innert einer Sammelfrist von zwölf Monaten die Unterschriften von 3000 Stimmberechtigten.










