AHV

Aargauer Gemeindezweigstellen bleiben erhalten

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Im Kanton Aargau werden die Anlaufstellen für AHV und Ergänzungsleistungen weitergeführt.

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Konkret betrifft dies die Finanzierung der AHV-Mindestbeiträge für Nichterwerbstätige, die Alimenten- und Inkassohilfe sowie die Koordinationsstelle Alter, die aufgehoben wird. (Symbolbild) - keystone

Im Kanton Aargau bleiben die Gemeindezweigstellen für Fragen zur AHV und zu Ergänzungsleistungen erhalten. Das hat der Grosse Rat am Dienstag ohne Diskussion beschlossen. Der Regierungsrat wollte zunächst auf die Anlaufstellen in den 198 Gemeinden verzichten.

Die Weiterführung der Gemeindezweigstellen wurde im kantonalen Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und Invalidenversicherung verankert. Dieses Einführungsgesetz beschäftigt sich vor allem mit der SVA Aargau, einer selbständigen und öffentlich-rechtlichen Anstalt. Der Grosse Rat hiess der Vorlage einstimmig mit 118 Stimmen gut.

Zukunft der Zweigstellen gesichert

Die Zweigstellen werden nach dem Entscheid des Parlaments weiterhin Auskünfte und Infos zur Verfügung stellen. Auch sollen sie Mitteilungen, Anfragen und Anträge weiterleiten sowie die Leute beim Ausfüllen eines Antrags unterstützen. Die Gemeinden müssen die Kosten für die Zweigstellen von insgesamt 290'000 Franken pro Jahr künftig selbst tragen.

Bisher wurden die Kosten direkt von der AHV bezahlt. Der Regierungsrat wollte die Gemeindezweigstellen in den kommenden fünf Jahren abschaffen. Die versicherten Personen würden sich mittlerweile direkt an die Ausgleichskassen wenden und sie könnten dies auch auf dem digitalen Weg.

Entscheidung des Bundes

Der Bund hatte das Obligatorium der kantonalen Ausgleichskassen zur Führung von Gemeindezweigstellen abgeschafft. Er überliess es den Kantonen, allenfalls eine Rechtsgrundlage für die Gemeindezweigstellen zu schaffen.

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