Aargau: Fussfesseln für straffällige Asylsuchende sind unmöglich
Straffällige Asylsuchende mit Fussfesseln oder Peilsendern zu überwachen, ist gemäss Aargauer Regierungsrat rechtlich nicht zulässig, unverhältnismässig und praktisch ineffektiv. Der Regierungsrat musste zum Thema einen vom Grossen Rat geforderten Bericht vorlegen.

Die Massnahme bleibe ohne eine Änderung der Bundesgesetzgebung unmöglich, schreibt der Regierungsrat in einem am Freitag veröffentlichten zehnseitigen Bericht. Die erwarteten Sicherheitsgewinne seien marginal, während Aufwand und Kosten hoch seien.
Der Regierungsrat musste den Bericht vorlegen, weil der Grosse Rat 2024 mit 72 zu 59 Stimmen ein entsprechendes Postulat des FDP-Grossrats Adrian Schoop überwiesen hatte. Es solle die öffentliche Sicherheit im Aargau erhöht werden, wurde argumentiert.
Die Fussfesseln sollten bis zum Asylentscheid oder bis zur Ausreise getragen werden, lautete die Forderung. Der Regierungsrat lehnte die Forderung damals ab. Er wies bereits auf die rechtliche Unmöglichkeit hin.
Die Pflicht zum Tragen eines Peilsenders oder einer Fussfessel stelle einen schweren Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen dar, heisst es im Bericht zur rechtlichen Prüfung der Forderung. Ein solcher Grundrechtseingriff bedürfe zwingend einer formellen Rechtsgrundlage in einem Gesetz.
Eine kantonale Regelung würde laut Regierungsrat nur im Aargau gelten. Diese sei praktisch kaum wirksam, weil betroffene Personen häufig ausserhalb des Kantons wohnten. Das Tragen von Fussfesseln und Peilsendern verhindere keine Straftaten. Die Daten würden nur als Indiz dienen und hätten geringe Beweiskraft.
Im Bericht stehen auch Angaben zu den Kosten. Wenn alle rund 1580 Beschuldigten Fussfesseln oder Peilsender tragen müssten, so rechnet der Regierungsrat mit Kosten von mehr als 200'000 Franken pro Jahr. Notwendig wären zudem 32 zusätzliche Vollzeitstellen, um die Sache zu managen. Der Regierungsrat rechnet damit, dass ein Vollzeitmitarbeiter höchstens 50 parallel laufende Überwachungsmassnahmen betreuen könnte.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat den Bericht zu Kenntnis zu nehmen – und danach als erledigt abzuschreiben.






