Weiteres EuGH-Urteil zur polnischen Justizreform erwartet
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Dienstag (09.30 Uhr) ein weiteres Urteil zur umstrittenen Justizreform Polens.

Das Wichtigste in Kürze
- Im Juni entschied der Gerichtshof bereits, dass die Herabsetzung des Ruhestandsalters für die Richter am obersten Gericht des Landes gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit verstösst..
Die Luxemburger Richter entscheiden in dem Vertragsverletzungsverfahren darüber, ob die Regelungen zum Ruhestandsalter für Richter gegen Unionsrecht verstossen. Die EU-Kommission wendet sich unter anderem dagegen, dass das Ruhestandsalter für Richter an den ordentlichen Gerichten abgesenkt wurde. (Az. C-192/18)
Im Juni entschied der Gerichtshof bereits, dass die Herabsetzung des Ruhestandsalters für die Richter am obersten Gericht des Landes gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit verstösst. Auch in dem Verfahren, in dem nun das Urteil erwartet wird, droht der nationalkonservativen Regierung in Warschau eine Niederlage. Der zuständige Generalanwalt zeigte sich in seinem Schlussantrag überzeugt, dass die Gesetze trotz kleinerer Änderungen gegen europäisches Recht verstossen. Die Richter sind an die Gutachten der Generalanwälte nicht gebunden, folgen ihnen aber in vielen Fällen.