Wölfe sollen zur Bestandesregulierung abgeschossen werden können, auch wenn sie keinen grossen Schaden verursacht haben. Luchse und Biber bleiben verschont.
Wolf
Ein Wolf steht in einem Wildpark (Fotografiert durch ein Zielfernrohr). - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bedingungen für den Wolfsabschuss sollen gelockert werden.
  • Das beschloss die Urek. Luchse und Biber sollen dafür mehr geschont werden.

Wölfe sollen zur Bestandesregulierung abgeschossen werden können, auch wenn sie keinen grossen Schaden verursacht haben. Das hat die Umweltkommission des Nationalrates (Urek) beschlossen. Luchse und Biber will sie dagegen verschonen. Der Ständerat hatte entsprechende Bestimmungen ins Jagdgesetz eingebracht.

Die Nationalratskommission beantragt nun ihrem Rat, diese wieder aus dem Gesetz zu streichen. Das beschloss sie mit 13 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung beziehungsweise mit 12 zu 11 Stimmen. Das teilten die Parlamentsdienste heute Dienstag mit.

Weniger Schutz für Wölfe

Beim Wolf will die Kommission den Schutz dagegen stärker lockern als der Bundesrat und der Ständerat. Wölfe sollen abgeschossen werden dürfen, wenn sie Schaden verursacht haben. Dieser braucht nicht gross zu sein.

Ausserdem sollen vorgängig nicht unbedingt Schutzmassnahmen vor dem Wolf ergriffen werden müssen. Das hat die Kommission mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen.

Jagdgesetzt steht noch zur Debatte

Weiter will die Kommission dem Bund ermöglichen, Finanzhilfen an die Kantone zu leisten für den besseren Umgang mit dem Wolf.

Über andere Punkte hatte die Kommission schon an einer früheren Sitzung entschieden. Anders als der Ständerat ist sie damit einverstanden, dass die Kantone Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen sollen. Die Kommissionsberatungen zum Jagdgesetz sind noch nicht abgeschlossen.

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