Der Wolfsbestand soll reguliert werden können - und zwar nicht nur dann, wenn Wölfe grossen Schaden anrichten. Die Umweltkommission des Ständerates will den Schutz des Wolfes stärker lockern als der Bundesrat. Auch Biber und Luchse nimmt sie ins Visier.
Wolf
Immer wieder tauchen in der Schweiz Wölfe auf. - Gruppe Wolf Schweiz
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Wolfsbestand soll künftig in der Schweiz reguliert werden können
  • Die Behörden sollen nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben.

Der Bundesrat schlägt bereits eine weitgehende Lockerung vor: Die Behörden sollen künftig nicht nur einzelne Tiere geschützter Tierarten zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben können. Im Jagdgesetz will der Bundesrat aber Bedingungen dafür verankern. Der Wolfsbestand soll nur dann dezimiert werden dürfen, wenn Wölfe trotz Schutzmassnahmen grossen Schaden anrichten oder Menschen gefährden.

Die Umweltkommission des Ständerates (UREK) beantragt ihrem Rat nun mit 6 zu 5 Stimmen, auf strenge Bedingungen zu verzichten, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Abschüsse sollen auch ohne grossen Schaden möglich sein.

Jagd auf Biber und Luchse

Weiter hat die Kommission entschieden, den Biber und den Luchs in den Artikel zur Bestandesregulierung aufzunehmen.

Die Version des Bundesrates schliesst nicht aus, dass die Bestände anderer Tiere reguliert werden können. Der Bundesrat wollte die Tierarten jedoch nicht im Gesetzesartikel aufführen, sondern in einer Verordnung.

Der Umgang mit Wolf, Luchs und Biber werden im Plenum einmal mehr zu reden geben: Verschiedene Minderheiten der Kommission beantragen dem Ständerat, bei der Bestandesregulierung dem Bundesrat zu folgen. Bei der Verhütung von Wildschäden hat die Mehrheit weitergehende Massnahmen abgelehnt. So sprach sie sich deutlich dagegen aus, dass Kantone Zonen ohne Grossraubtiere festlegen können.

Vereinheitlichte Jagdprüfung

Über andere Punkte hatte die Kommission schon an einer früheren Sitzung entschieden. Sie zeigte sich einverstanden damit, dass die Jagdprüfungen harmonisiert werden und dass die Kantone die Schonzeiten von jagdbaren Arten ohne Zustimmung des Bundes vorübergehend verkürzen dürfen. Hingegen beschloss sie, mehrere Wildentenarten von der Jagd auszunehmen und unter Schutz zu stellen.

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