Kontrolle des Bundesnachrichtendiensts auf dem Prüfstand

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Deutschland,

Das Bundesverfassungsgericht hat sich zum Abschluss einer zweitägigen Verhandlung über die Befugnisse des Bundesnachrichtendiensts (BND) im Ausland intensiv mit der Kontrolle des Auslandsgeheimdiensts befasst.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Zweiter Verhandlungstag vor dem Bundesverfassungsgericht zur BND-Abhörpraxis.

Im Zentrum stand am Mittwoch zudem die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe prüft die Regelungen für die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. (Az. 1 BvR 2835/17)

Gegen die sogenannte strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung in dem 2017 in Kraft getretenen BND-Gesetz hatten die Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrere ausländische Journalisten Verfassungsbeschwerden eingelegt. Sie machen eine Verletzung des im Grundgesetz festgeschriebenen Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit geltend. Die Verfassungsrichter beschäftigen sich vor diesem Hintergrund mit den Kontrollmechanismen im BND-Gesetz, aber auch grundsätzlich damit, inwiefern die Grundrechte Ausländer im Ausland schützen. Auf dem Prüfstand steht auch die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag, Armin Schuster (CDU), zeigte sich überzeugt, dass das Gremium eine «wirksame Kontrolle» ausübe. Es habe «umfangreiche und weitgehende Befugnisse», die international ihresgleichen suchten. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz sagte, die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten hätten durch eine Reform im Jahr 2016 einen «massiven Schritt nach vorn gemacht».

Der BND verteidigte in der Verhandlung die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten als notwendig. Dieser Austausch habe eine «ausserordentliche Bedeutung», sagte der Erste Direktor Alexander Schott. Sie erhielten so Erkenntnisse, auf die sie sonst keinen Zugriff hätten.

Die Bundesregierung hatte die Regelungen im BND-Gesetz am Dienstag zum Beginn der Verhandlung in Karlsruhe verteidigt. Der BND leiste eine «wichtige Arbeit», die gut kontrolliert werde, sagte Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU). BND-Chef Bruno Kahl nannte die angegriffenen Befugnisse des Auslandsgeheimdiensts einen «unverzichtbaren Bestandteil» für die Arbeit seiner Behörde.

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