Verfassungsgericht setzt Massstäbe für Strafbarkeit von Beleidigungen

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesverfassungsgericht hat angesichts der gesellschaftlichen Debatte um die Strafbarkeit von übelsten Beleidigungen seine Massstäbe für die Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten verdeutlicht.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Klarstellungen zur Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht.

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe stellte in am Freitag veröffentlichten Beschlüssen klar, dass es bei der Beurteilung, ob eine Äusserung strafbar sei, in der Regel eine Abwägung geben müsse. Dies erfordere auch eine Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen. (Az. 1 BvR 2459/19 u.a.)

Die zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob hervor, dass eine Abwägung nur in besonderen Ausnahmefällen bei einer Schmähkritik, einer Formalbeleidigung oder einer Verletzung der Menschenwürde entbehrlich sein könne. Dies müsse aber von den Gerichten in «gehaltvoller Weise» begründet werden. Die Ablehnung eines Sonderfalls wie der Schmähkritik gebe zugleich das Ergebnis einer Abwägung nicht vor.

Die aus drei Verfassungsrichtern bestehende Kammer um den scheidenden Richter Johannes Masing erläuterte in den Beschlüssen den Wert und das Ausmass der Meinungsfreiheit, definierte aber auch Grenzen. So sei das Gewicht der Meinungsfreiheit «umso höher, je mehr die Äusserung darauf zielt, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, und umso geringer je mehr es hiervon unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne Personen geht».

Zum Ausnahmefall der Schmähkritik erklärten die Richter, dass eine Schmähung «nicht einfach eine besonders drastisch verunglimpfende Form von Beleidigung» sei. Im verfassungsrechtlichen Sinn zeichne sich diese dadurch aus, «dass eine Äusserung keinen irgendwie nachvollziehbaren Bezug mehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung hat und es bei ihr allein um das grundlose Verächtlichmachen der betroffenen Personen als solcher geht».

Das Verfassungsgericht verdeutlichte seine Position anhand von vier Fällen, in denen Gerichte Menschen wegen Beleidigungen verurteilt hatten. Zwei Verfassungsbeschwerden nahmen die Karlsruher Richter nicht zur Entscheidung an, zwei Beschwerden hatten dagegen Erfolg.

Als verfassungsgemäss beurteilte die Kammer dabei die Verurteilung eines Manns zu einer Geldstrafe, der nach der Trennung von seiner Partnerin und einem Sorgerechtsstreit unter anderem Richter beleidigt hatte. Er nannte in einem Internetblog ihre Namen, stellte Fotos dazu und bezeichnete sie als «asoziale Justizverbrecher», die Drahtzieher einer Vertuschung von Verbrechen im Amt seien.

Die Verfassungsrichter hatten keine Einwände gegen die Schlussfolgerung der Gerichte, dass wegen des Sachbezugs zwar keine Schmähkritik vorliege, in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen aber die Meinungsfreiheit des Klägers deutlich überwiege.

Eine Verletzung der Meinungsfreiheit sahen die Karlsruher Richter dagegen im Fall eines Schreibens, das der Kläger in einem Steuerstreit an die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen verschickt hatte. Darin hiess es: «Solange in Düsseldorf eine rote Null als Genosse Finanzministerdarsteller dilettiert, werden seitens des Fiskus die Grundrechte und Rechte der Bürger bestenfalls als unverbindliche Empfehlungen, normalerweise aber als Redaktionsirrtum des Gesetzgebers behandelt». Er wurde deshalb wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

In seinem Fall entschied das Verfassungsgericht, dass die angegriffenen Gerichtsentscheidungen nicht von einer «verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden Abwägung» getragen seien. Sie liessen keine hinreichende Auseinandersetzung mit der konkreten Situation erkennen und zeigten nicht auf, warum der Schutz des Persönlichkeitsrechts des damaligen nordrhein-westfälischen Finanzministers überwiegen solle.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Frauenbadi
96 Interaktionen
«Nicht verstecken»
SBB
191 Interaktionen
Keine Pausenräume

MEHR IN POLITIK

Baselbieter Landratssal
1 Interaktionen
Baselbieter
Baustelle
28 Interaktionen
Wettbewerbsfähigkeit
Albert Rösti
40 Interaktionen
Wandern und Zugreise
Esther Monney-Rogenmoser
7 Interaktionen
Monney-Rogenmoser

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Jürgen Klopp Diogo JOta
Diogo Jota (†28)
Nicht nur Hochdeutsch
transfer-ticker
81 Interaktionen
Transfer-Ticker
Schwere Vorwürfe