Verfassungsbeschwerden gegen Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    AFP
    AFP

    Deutschland,

    Das deutsche Klimaschutzgesetz ist teilweise verfassungswidrig.

    Windpark
    Windpark - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bundesverfassungsgericht sieht Verstoss gegen Freiheitsrechte.

    Es fehlten ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mit und gab damit den Verfassungsbeschwerden mehrerer junger Menschen teilweise statt. Der Gesetzgeber müsse die Fortschreibung der Minderungsziele für die Zeit nach 2030 bis Ende kommenden Jahres genauer regeln. (Az. 1 BvR 2565/18 u.a.)

    Die Kläger würden durch die Bestimmungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, erklärte das Gericht. Die Vorschriften verschöben hohe Lasten für die Minderung der Emissionen unumkehrbar auf die Zeit nach 2030. Um die im Pariser Klimaabkommen festgelegte Begrenzung des Temperaturanstiegs zu erreichen, müssten die dann noch notwendigen Minderungen immer dringender und kurzfristiger erbracht werden.

    Von diesen Pflichten sei praktisch jede Freiheit potenziell betroffen, weil fast alle Lebensbereiche mit der Emission von Treibhausgasen verbunden seien. Der Gesetzgeber hätte darum Vorkehrungen treffen müssen, um diese Lasten abzumildern. Einen Verstoss gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sah das Gericht dagegen nicht.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    f
    86 Interaktionen
    2000.-
    Beulendoktor: «Arbeite derzeit bis zu 16 Stunden am Tag»
    12 Interaktionen
    Hagelschäden

    MEHR IN POLITIK

    8 Interaktionen
    Ceuta
    Israel Armee Westjordanland
    Westjordanland

    MEHR AUS DEUTSCHLAND

    Frankfurt/Main
    ki
    KI aus Deutschland
    Polizei
    3 Interaktionen
    Ulm
    Stefanie Hertel
    12 Interaktionen
    Mit Wolfgang Trepper