Im Streit um den US-Ermittlungsbericht zur Russland-Affäre und die Aufsichtsrechte des Kongresses haben die oppositionellen Demokraten den Druck auf die Regierung von Präsident Donald Trump erhöht.
US-Präsident Trump (l.) und Justizminister Barr
US-Präsident Trump (l.) und Justizminister Barr - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Resolution erleichtert juristisches Vorgehen im Streit um Russland-Bericht.

Mit ihrer Mehrheit im Repräsentantenhaus verabschiedeten sie am Dienstag eine Resolution, welche den dortigen Ausschüssen ein juristisches Vorgehen gegen die Regierung erleichtert.

Durch den mit 229 gegen 191 Stimmen ergangenen Beschluss wird der Vorsitzende des Justizausschusses, der Demokrat Jerry Nadler, dazu ermächtigt, mögliche Zivilklagen gegen Justizminister Bill Barr bei Bundesgerichten zu erheben. Auch ist Nadler nun dazu befugt, von sich aus mit einer Zivilklage gegen den früheren Rechtsberater im Weissen Haus, Don McGahn, vorzugehen.

Bisher war für solche Klagen ein vorheriges Votum im Plenum der Kongresskammer nötig. Durch die Resolution wird das Procedere also beschleunigt. Gleichwohl fiel der Beschluss nicht so scharf aus, wie ursprünglich von den Demokraten geplant. Barr wird abweichend von früheren Plänen keine «Missachtung» von Parlamentsrechten angelastet.

Die formelle Beschuldigung eines Regierungsmitglieds wegen «Missachtung» des Kongresses ist ein sehr seltener Vorgang. Er hätte das Repräsentantenhaus unter Umständen dazu ermächtigt, nicht nur zivilrechtlich, sondern auch im Rahmen des Strafrechts gegen Barr vorzugehen.

Zuletzt hatte es im Streit um den Report von Sonderermittler Robert Mueller eine punktuelle Annäherung zwischen den Demokraten und dem Justizminister gegeben. Barr willigte ein, bestimmte von Mueller verwendete Dokumente an den Justizausschuss auszuhändigen.

Der Minister weigert sich allerdings weiterhin, den Mueller-Bericht in unredigierter Form - also ohne die vielen geschwärzten Stellen der im April veröffentlichten Fassung - an den Ausschuss zu übergeben. Er setzt sich damit über eine verbindliche Aufforderung durch das Gremium - eine sogenannte Subpoena - hinweg.

Nadler sagte, die Resolution sei angesichts des beispiellosen «generellen Mauerns» der Regierung nötig geworden. Über eine Subpoena setzt sich bisher auch McGahn hinweg. Der Justizausschuss hat ihn verbindlich zu einer Vernehmung vorgeladen.

McGahn spielt in dem Mueller-Bericht eine wichtige Rolle - und zwar in jenem Teil, in dem es um möglicherweise strafbare Justizbehinderung geht. Demnach wies Trump seinen Berater an, bei Ex-Justizminister Jeff Sessions die Entlassung Muellers zu erwirken. Die Anweisung sei aber von McGahn ignoriert worden.

In seiner fast zweijährigen Untersuchung gelangte Mueller zwar zu dem Schluss, dass es keine ausreichenden Belege für illegale Geheimabsprachen zwischen dem Trump-Team und Moskau im Wahlkampf 2016 gebe. Er entlastete Trump aber ausdrücklich nicht vom Verdacht der Justizbehinderung und lieferte dafür eine Serie von Indizien.

Seit Veröffentlichung des Ermittlungsberichts haben unter den Demokraten die Rufe nach einem Amtsenthebungsverfahren gegen Trump zugenommen. Mit ihrer Mehrheit im Repräsentantenhaus hätten sie es auch in der Hand, das «Impeachment» einzuleiten. Allerdings läge die Entscheidung über eine Absetzung Trumps dann beim Senat, wo dessen Republikaner in der Mehrheit sind.

Die Vorsitzende des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, lehnt ein Amtsenthebungsverfahren gegen Trump zumindest vorerst ab. Sie befürchtet, dass dieses dem Präsidenten helfen könnte, seine Anhängerschaft im Wahlkampf 2020 zu mobilisieren. Ein «Impeachment» sei «nicht vom Tisch», bedürfe aber «wasserdichter Beweise», sagte Pelosi am Dienstag.

Sie setzt vorerst darauf, die bereits in mehreren Ausschüssen laufenden Untersuchungen gegen Trump und sein Umfeld zu verschärfen. Darin geht es auch um mögliche Geschäftsinteressen des Trump-Konzerns in Russland, Trumps Verbindungen zur Deutschen Bank und seine bislang unter Verschluss gehaltenen Steuererklärungen.

Die jetzige Resolution bezieht sich nicht nur auf die konkreten Fälle von Barr und McGahn, sondern befugt die Ausschussvorsitzenden generell, Zivilklagen ohne vorheriges Plenumsvotum einzureichen.

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