Urteil: Keine Grundsicherung bei dualem Studium

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Deutschland,

Wer ein duales Studium absolviert, hat keinen Anspruch auf Grundsicherung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Nordrhein-westfälisches Landessozialgericht weist Klage von Student zurück.

Ein Studium, für das es Bafög geben könnte, schliesst diesen Anspruch aus - auch wenn der konkrete Student und Auszubildende kein Bafög bekomme, erklärte das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen am Donnerstag. Der Kläger studierte an einer Fachhochschule Mathematik und Informatik und machte gleichzeitig eine zugehörige Ausbildung zum Softwareentwickler.

Seine Anträge auf Berufsausbildungsbeihilfe und Berufsausbildungsförderung wurden abgelehnt, woraufhin er Grundsicherung beantragte. Das Jobcenter in Aachen wies seinen Antrag aber ab, und der Mann zog vor Gericht. Vom Sozialgericht Aachen wurde seine Klage ebenso abgelehnt wie nun vom Landessozialgericht. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Student wandte sich an das Bundessozialgericht in Kassel, wo er Revision einlegte, wie das Gericht in Essen weiter mitteilte.

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