Urteil: Hostel auf Nordkoreas Botschaftsgelände in Berlin muss schliessen
Das Hostel auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft in Berlin muss laut einem Gerichtsurteil schliessen.

Das Wichtigste in Kürze
- Verwaltungsgericht Berlin weist Betreiberklage gegen Bezirksamt ab.
Das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt wies am Dienstag die Klage des Betreibers gegen das Bezirksamt Berlin-Mitte ab, das den Betrieb des «City Hostels» untersagt hatte. Die Behörde berief sich dabei auf eine EU-Verordnung, mit der die gegen Nordkorea wegen seines Atomprogramms verhängten UN-Sanktionen umgesetzt werden sollen.
Der Betreiber argumentierte, das Bezirksamt sei für den Erlass des Bescheids nicht zuständig. Ausserdem sei die Nutzung der Immobilie nicht von der EU-Verordnung umfasst. Zudem sollen seit April 2017 keine Mietzahlungen mehr an die Botschaft geflossen sein. Der Argumentation folgte das Gericht nicht: Auch die aussenpolitische Relevanz ändere nichts daran, dass das Bezirksamt zuständig sei.
Die Behörde hatte demnach keine andere Wahl, als den Betrieb des Hostels zu untersagen. Da das auf dem UN-Sanktionsrecht beruhende Verbot zwingend sei, sei das Ermessen der Behörde auf null reduziert gewesen und lasse nur die getroffene Entscheidung zu, teilte das Verwaltungsgericht mit. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
Nach dem Beschluss des UN-Sicherheitsrats dürfen die Auslandsvertretungen des Landes ausschliesslich diplomatischen und konsularischen Tätigkeiten nachgehen, jegliche kommerzielle Tätigkeiten sind untersagt. Die Klägerin, eine GmbH, betreibt seit 2007 das Hostel auf dem Botschaftsgelände.