Frankreichs Innenminister Gérald Darmanin muss sich voraussichtlich nicht wegen Vergewaltigung vor Gericht verantworten.
Darmanin
Gerald Darmanin, Innenminister von Frankreich, spricht auf einer Pressekonferenz. (Archivbild) - sda

Das Wichtigste in Kürze

  • Offizielle Entscheidung der Richterin steht noch aus.
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«Ich bedaure die Ankündigung, dass die Untersuchungen abgeschlossen sind», sagte die Klägerin Sophie Patterson-Spatz am Montagabend und bestätigte damit einen Bericht des Nachrichtenportals Mediapart. Eine Erklärung der Untersuchungsrichterin dazu steht noch aus. Darmanin hatte bislang den Status eines Zeugen mit Rechtsbeistand. Im Fall eines formellen Ermittlungsverfahrens wäre er in der Regierung womöglich nur schwer zu halten gewesen.

Patterson-Spatz wirft Darmanin Vergewaltigung und sexuelle Belästigung im Jahr 2009 vor. Sie hatte nach eigenen Angaben Darmanin um Beistand in einer Rechtsangelegenheit gebeten. Eines ihrer Treffen endete mit Geschlechtsverkehr. Darmanin sagte aus, dass dies einvernehmlich geschehen sei und es sich nicht um eine Gegenleistung gehandelt habe.

Die Justiz hatte bereits mehrfach in dieser Sache ermittelt. «Nach drei Entscheidungen, dass keine strafbaren Handlungen vorliegen, wartet (Herr Darmanin) jetzt auf die definitive Entscheidung der Untersuchungsrichterin», erklärten die Anwälte des Ministers. Darmanin hatte Patterson-Spatz seinerseits wegen Verunglimpfung verklagt.

Bei der Ernennung Darmanins hatte es heftige Proteste vor allem von Frauenrechtlerinnen gegeben. Präsident Emmanuel Macron verwies auf die geltende Unschuldsvermutung.

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