Ungenügende Unterstützung für Anti-Maudet-Initiative

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Genève,

Die beiden Initiativen zur Absetzung des Genfer FDP-Staatsrats Pierre Maudet ist deutlich gescheitert. Die nötige Unterschriftenzahl kam nicht zustande.

Maudet
Die vom ehemaligen Genfer SP-Grossrat Roger Deneys lancierten Anti-Maudet-Initiativen sind nicht zustande gekommen. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen fehlender Unterschriften kommen zwei Genfer Initiativen nicht zustande.
  • Mit den Initiativen hätte der Genfer FDP-Staatsrats Pierre Maudet abgewählt werden sollen.

Roger Deneys, ehemaliger SP-Grossrat und Präsident des Initiativkomitees, zeigte sich am Donnerstag enttäuscht über das «unmissverständliche» Scheitern der Anti-Maudet-Initiativen.

Obwohl SP, Grüne, die SVP und das rechtspopulistischen MCG Unterstützung zugesagt hatten, fehlte es an der nötigen Energie. Und auch an den finanziellen Mitteln bei der Unterschriftensammlung auf der Strasse.

Nur ein Viertel der notwendigen Unterschriften

So kamen bis Ablauf der Sammelfrist am Donnerstag nicht einmal ein Viertel der nötigen Unterschriften zusammen. Für die Initiative «Das Volk fordert den Rücktritt von Pierre Maudet» wären 5294 Unterschriften nötig gewesen. Unterschrieben wurde das kantonale Volksbegehren nur von 1200 Stimmberechtigten.

Auch die andere Initiative («Nein zu Korruption und Lügen, Ja zu vorbildlicher politischer und gerichtlicher Macht») scheiterte. Hier kamen lediglich 1100 Unterschriften zusammen. Nötig wären 7941 gewesen.

Dieses Begehren hatte die Aufnahme eines neuen Artikels in die Genfer Verfassung verlangt. Er hätte die Entlassung von Mitgliedern des Staatsrates und der Justizbehörden möglich gemacht.

Der Kanton Genf kennt im Gegensatz zum Bund auch die Gesetzesinitiative. Für diese Art des Volksbegehrens braucht es weniger Unterschriften als für eine Initiative auf Verfassungsebene. Die nötigen Unterschriftenzahlen errechnen sich prozentual aus den Bevölkerungszahlen.

Bei beiden Initiativen war vorgesehen, dass durch die Absetzung jeglicher Anspruch auf eine Entschädigung oder eine Rente entfallen wäre.

Luxusreise nach Abi Dhabi

Gegen Maudet läuft ein Strafverfahren wegen Verdachts der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer Luxusreise nach Abu Dhabi im Jahr 2015. In der Folge musste der Freisinnige sowohl die gesamte Sicherheitspolitik als auch das Regierungspräsidium abgeben.

Trotzdem kann Maudet aufgrund der geltenden Kantonsverfassung nicht zum Rücktritt gezwungen werden. Ausserdem hat er seit diesem Sommer Anspruch auf eine Rente auf Lebenszeit in Höhe von knapp 90'000 Franken im Jahr. Maudet pocht auf das Prinzip der Unschuldsvermutung und lehnt einen Rücktritt ab, solange er nicht verurteilt ist.

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