Ab heute Samstag hat der Genfer Staatsrat Pierre Maudet Anspruch auf eine lebenslange Rente. Der umstrittene FDP-Politiker erhält 7400 Franken pro Monat.
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Staatsanwalt fordert bedingte Freiheitsstrafe für Maudet. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Samstag hat Pierre Maudet Anspruch auf eine lebenslange Rente.
  • Es wird spekuliert, dass der Genfer Staatsrat im Amt ausharre, um die Rente einzuheimsen.

Nun hat er es geschafft! Der Genfer Staatsrat Pierre Maudet erhält eine lebenslange Rente von über 89'000 Franken jährlich. Das sind 7400 Franken pro Monat.

Grund: In Genf sieht das Gesetz nach sieben Jahren in der Exekutive eine lebenslange Rente für Ratsmitglieder vor. Dies im Falle des Ausscheidens aus der Regierung.

Brisant daran ist, dass gegen den 41-Jährigen ein Strafverfahren läuft. Untersucht wird eine mögliche Vorteilsnahme im Zusammenhang mit einer Luxusreise nach Abu Dhabi im Jahr 2015. Die Affäre führte zu einer schweren Regierungskrise in Genf.

Parteiübergreifend wurde der Rücktritt gefordert. Selbst die Parteispitze der FDP Schweiz forderte seinen Abgang. Nur die Basis der FDP Genf vertraute Maudet weiterhin. Grund genug für den ehemaligen Bundesratskandidaten am Amt festzuhalten.

Rücktritt? Die FDP Schweiz hat sich heute zur Krisensitzung im Fall Maudet getroffen und entschieden. - Nau

Pierre Maudet weist Kritik zurück

Böse Zungen behaupten, der Genfer klammere sich am Amt fest, um sich die lebenslange Rente zu sichern. Dies weist Pierre Maudet zurück. Klar ist: Wäre er zuvor abgetreten, hätte er eine einmalige Abfindung von rund 437'000 Franken kassiert.

Auf eine Frage des Westschweizer Radios RTS antwortete er: «Ich beanspruche sie nicht. Ich beanspruche sie umso weniger, weil ich nicht daran denke, zurückzutreten.» Er sei nun 41 Jahre alt und werde auch nach seiner politischen Karriere weiterarbeiten. «Vielleicht auf einem ganz anderen Gebiet.»

Die Rente erhalte er nur, wenn er es verlange, so der Genfer zum Schweizer Fernsehen SRF.

Hier kassieren Regierungsräte lebenslang

Dass abtretende Regierungsräte stolze Abfindungen kassieren, ist keine Seltenheit. In den Kantonen Neuenburg und Freiburg erhalten Staatsräte ab 50 ein Anrecht auf lebenslange Ruhegehälter. Im Waadt gibt es die Rente ab einer Amtsdauer von zehn Jahren.

Keine Ansprüche gibt es beispielsweise in Uri, Glarus und seit Kurzem auch im Wallis. In Appenzell Innerrhoden erhalten die abtretenden Magistraten nach acht Amtsjahren die Hälfte ihres bisherigen Lohnes. Und zwar für so lange, wie sie im Amt waren. Im Kanton Zug erhalten sie den bezahlten Lohn für sechs weitere Monate, respektive nach mindestens vier Amtsjahren ein Jahr lang.

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