Ungarn wegen Verhinderung von Recherche in Asylbewerberheim verurteilt

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Frankreich,

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Ungarn wegen der Verhinderung journalistischer Recherchen in einem Asylbewerberheim verurteilt.

Justitia
Justitia - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verweist auf Wächterfunktion der Medien.

Der Strassburger Gerichtshof gab am Dienstag dem ungarischen Journalisten Illés Szurovecz Recht, dem im Jahr 2016 Zugang zu einem Asylbewerberheim in Debrecen im Osten Ungarns verwehrt wurde. Szurovecz wollte in dem Heim für ein Online-Medium Interviews führen und fotografieren, um die Lebensbedingungen der Bewohner zu dokumentieren.

Die Zugangsverweigerung sei von den ungarischen Behörden nur «oberflächlich» mit «möglichen Gefahren für die Sicherheit und das Privatleben der Asylbewerber» begründet worden, urteilten die sieben Richter des EGMR.

Sie verwiesen auf den Vorrang der Wächterfunktion der Medien, wenn es darum gehe, «genaue und zuverlässige Informationen» zu einem Thema zu erhalten, das «von beträchtlichem öffentlichem Interesse» sei. Dies sei beim Thema des Umgangs mit der Flüchtlingskrise in Ungarn der Fall gewesen. Der Gerichtshof verhängte gegen Ungarn keine Geldstrafe, weil das Urteil an sich eine «angemessene Genugtuung» für den Kläger bedeute.

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