Ungarn droht vor EuGH weitere Niederlage in Streit um Asylverfahren

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Luxemburg,

Der ungarischen Regierung droht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine weitere Niederlage im Rechtsstreit um ihre strikte Flüchtlingspolitik.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Generalanwalt sieht in Regeln für Transitzonen Verstösse gegen Unionsrecht.

In einem Verfahren zum ungarischen Asylsystem zeigte sich der zuständige Generalanwalt am Donnerstag überzeugt, dass Ungarn die Vorgaben des Unionsrechts in seinen Asylregeln nicht erfülle. Er sprach unter anderem von einer «rechtswidrigen Haft» von Asylbewerbern in Transitzonen. (Az. C-808/19)

Die EU-Kommission hatte vor dem EuGH eine Vertragsverletzungsklage erhoben. Nach Ansicht der Kommission verstösst es unter anderem gegen Unionsrecht, dass Asylbewerber in Ungarn Anträge ausschliesslich in Transitzonen stellen können und sich während deren Prüfung dort aufhalten müssen. Generalanwalt Priit Pikamäe sprach sich dafür aus, dass der Gerichtshof der Klage stattgeben sollte.

Den Gutachten der Generalanwälte kommt vor dem EuGH eine besondere Bedeutung zu. Die Richter sind daran zwar nicht gebunden, folgen ihnen aber in vielen Fällen. Ein Urteil in dem Verfahren wird erst in einigen Wochen erwartet.

Generalanwalt Pikamäe zeigte sich unter anderem überzeugt, dass die verpflichtende Antragstellung in den Transitzonen wirksame Anträge auf internationalen Schutz verhindere. Der Gutachter stellte zudem fest, dass die Unterbringung in den Transitzonen zur Prüfung der Anträge eine «Haft» darstelle.

Er bezog sich dabei auf ein Urteil des EuGH aus dem Mai in einem Eilverfahren, wonach die Unterbringung von Asylbewerbern im umstrittenen Containerlager Röszke an der ungarisch-serbischen Grenze als Haft einzustufen sei. Kurz nach dem Urteil kündigte Ungarn die Schliessung des Lagers an.

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