Tusk: Präsident könnte Chaos im Verfassungsgericht beenden
Polens Regierungschef Donald Tusk sieht die Verantwortung für das anhaltende Chaos am Verfassungsgericht bei Präsident Karol Nawrocki.

Eine Lösung des Konflikts sei einfach und ohne Änderung der Verfassung möglich, schrieb Tusk auf X. «Der Präsident erkennt die gesetzmässig gewählten Richter an, weil die Verfassung es so vorschreibt, und sie nehmen ihre Arbeit am Gerichtshof auf.» Bislang habe Nawrocki aber die gewaltsame Konfrontation gewählt.
Der seit langem schwelende Machtkampf zwischen den beiden grossen politischen Lagern um die Besetzung des Verfassungsgerichts war am Freitag eskaliert. Auslöser war eine Bekanntmachung auf der Webseite des Verfassungsgerichts. Dort hiess es, der bisherige Präsident Bogdan Swieczkowski und sein Stellvertreter seien einstweilen von ihren Funktionen entbunden worden. Stattdessen werde die Richterin Anna Korwin-Piotrowska das Gericht geschäftsführend leiten.
Die rechtskonservative PiS, die das Land von 2015 bis 2023 regierte, hat das Gericht mit ihr politisch nahestehenden Richtern besetzt. Seit dem Regierungswechsel im Herbst 2023 versucht Tusks Mitte-Links-Koalition, frei werdende Posten für Verfassungsrichter neu zu besetzen.
Die Juristin Korwin-Piotrowska gehört zu den fünf neuen Verfassungsrichtern, die zwar vom Parlament nominiert wurden, ihre Arbeit aber trotzdem nicht aufnehmen können. Der rechtskonservative Präsident Nawrocki weigerte sich, sie zu vereidigen.
Daraufhin legten die fünf Richter den Eid vor dem Parlamentspräsidenten ab, der in Polen das zweithöchste Amt im Staat innehat. Doch der noch von der PiS installierte Verfassungsgerichtspräsident Swieczkowski liess sie nicht ins Gebäude. Bereits im Mai hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass diese Richter ihrer Arbeit nachgehen können müssen.
Voraussichtlich werden die Spannungen am Dienstag erneut zunehmen. Denn Richterin Korwin-Piotrowska hat für den Nachmittag die Generalversammlung aller Verfassungsrichter einberufen. Dieses Gremium kann unter anderem seine Zustimmung zur strafrechtlichen Verfolgung von Verfassungsrichtern geben und darüber entscheiden, ob ein Richter wegen dauernder Unfähigkeit zur Ausübung seiner Aufgaben in den Ruhestand versetzt wird.
Justizminister und Generalstaatsanwalt Waldemar Zurek hat bereits beantragt, dass die Generalversammlung über die Aufhebung der richterlichen Immunität von Gerichtspräsident Swieczkowski und seinem Stellvertreter beraten soll.










