Syriens Präsident al-Scharaa erlässt Amnestie für Inhaftierte
Syriens Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa hat per Dekret eine Generalamnestie für Inhaftierte angeordnet. Wie die staatliche Nachrichtenagentur Sana berichtete, gilt sie für alle Straftaten, die vor dem Datum der Verkündung begangen wurden.

Nach Angaben des Präsidialamts umfasst das Dekret vor allem Strafminderungen. Lebenslange Freiheitsstrafen werden demnach in zeitlich befristete Haftstrafen von 20 Jahren umgewandelt. Lebenslange Zwangsarbeitsstrafen sollen auf 20 Jahre reduziert werden. Unheilbar Kranke und über 70-jährige Inhaftierte sollen von ihrer Haftstrafe befreit werden.
Ausgenommen seien jedoch ausdrücklich Straftaten, die schwere Menschenrechtsverletzungen gegen das syrische Volk darstellen. Auch schwere Verbrechen und schwerwiegende Missbräuche blieben eine Ausnahme.
Das Justizministerium erklärte, damit sollten Menschen, die wegen gewöhnlicher Straftaten oder Delikte, die als resozialisierungswürdig gelten, verurteilt wurden, eine neue Chance erhalten. Ziel sei es, ihre Rückkehr in die Gesellschaft zu erleichtern. Gleichzeitig solle die Massnahme helfen, überfüllte Gefängnisse zu entlasten.
Unter der gestürzten Assad-Herrschaft kam es in Syrien zu massenhaften und oft wahllosen Verhaftungen. Menschenrechtsorganisationen dokumentierten systematische Folter, schwere Misshandlungen und unmenschliche Haftbedingungen in Gefängnissen und Geheimdienstzentren. Zahlreiche Häftlinge starben Berichten zufolge infolge von Folter, Hunger, Krankheiten oder fehlender medizinischer Versorgung.














