Ankläger halten Tatverdächtigen im Mordfall Lübcke für schuldfähig
Die Bundesanwaltschaft hält den wegen Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke angeklagten Stephan E. für voll schuldfähig.

Das Wichtigste in Kürze
- Stephan E. soll Kasseler Regierungspräsidenten aus Rassismus erschossen haben.
Das geht nach einem Bericht des «Spiegel» aus der Anklageschrift hervor. Demnach wurde der 46-Jährige in der Untersuchungshaft von einem Sachverständigen begutachtet, der keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit erkennen konnte.
Laut Bundesanwaltschaft liegen bei dem Tatverdächtigen die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung vor. E. habe einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten, heisst es dem Bericht zufolge in der Anklage.
Fast ein Jahr nach dem Mord an Lübcke hatte die Bundesanwaltschaft in dieser Woche Anklage gegen den mutmasslichen Täter erhoben. Stephan E. soll sich wegen Mordes an Lübcke sowie auch wegen versuchten Mordes an einem Asylbewerber vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main verantworten. Die Ermittler gehen von einer rassistisch motivierten Tat aus. Einem mutmasslichen Komplizen wird Beihilfe zum Mord zur Last gelegt.
Stephan E. bestreitet demnach die Vorwürfe. Bereits in den 90er Jahren hatte E. dem «Spiegel» zufolge einen türkischen Geistlichen in Wiesbaden beinahe erstochen. Im Gerichtsverfahren diagnostizierte ein Gutachter bei ihm damals eine schwere seelische Abartigkeit, die zu einer verminderten Schuldfähigkeit geführt habe.