Eine Gruppe von 54 Ländern, darunter die Schweiz, kritisiert die Menschenrechtssituation im Iran.
Kopftuch
Im Iran müssen Frauen ein Kopftuch tragen. (Symbolbild) - pixabay

Eine Gruppe von 54 Ländern, darunter die Schweiz, prangert die Verschlechterung der Menschenrechtssituation im Iran an. Am Montag forderten sie vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf die Behörden der Islamischen Republik auf, der Straflosigkeit ein Ende zu setzen. In einer gemeinsamen Erklärung an den Rat fordern diese Staaten vom Iran, auf einen Gesetzesentwurf zu verzichten.

Dieser würde Strafen für Frauen verschärfen, die sich weigern, den islamischen Schleier zu tragen oder ihn nicht vorschriftsmässig zu tragen. Er sieht eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Ebenso Peitschenhiebe, Reisebeschränkungen und höhere Geldstrafen oder Internetverbote.

Verbrechen gegen Menschlichkeit?

In einem am 8. März veröffentlichten Bericht der Expertenkommission des UN-Menschenrechtsrates hiess es, dass die iranischen Behörden bei der Unterdrückung von Protesten im Jahr 2022 Handlungen begangen hätten, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkämen. Im Herbst 2022 hatte der Tod der jungen iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini die schwersten Proteste in der Geschichte der Islamischen Republik ausgelöst. Monatelang gingen vor allem junge Menschen auf die Strassen, um gegen das islamische Herrschaftssystem zu demonstrieren.

Amini soll ihr Kopftuch falsch getragen haben, war von den berüchtigten Sittenwächtern festgenommen worden. Und kurz darauf gestorben. Die Expertenkommission des UN-Menschenrechtsrates kam zum Schluss, dass körperliche Gewalt nach der Festnahme zu ihrem Tod führte.

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