Scholz weist Verfassungsbedenken wegen Teil-Abschaffung des Soli zurück

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Deutschland,

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat Verfassungsbedenken wegen der nur teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlages zurückgewiesen.

Finanzminister Olaf Scholz (SPD)
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Entlastung auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts.

Er verwies im ARD-«Morgenmagazin» auf frühere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Zudem betonte er, es sei eine Frage der Gerechtigkeit, Superreiche weiterhin zur Kasse zu bitten.

Er finde schon, dass beim Soli «auch die bisherige Freigrenze, die wir hatten, zulässig war und dann die neue auch zulässig sein wird», sagte Scholz. «Denn wir haben ja noch weiter Aufgaben der deutschen Einheit zu finanzieren, auch in den 20er Jahren und dann ist es nur gerecht, dass diejenigen, die sehr viel verdienen, dazu den Beitrag auch noch leisten».

Weiter sagte Scholz zum Aspekt der Gerechtigkeit: «Ich glaube, dass jetzt nicht die Zeit ist dafür, dass jemand, der fünf Millionen Euro im Jahr verdient, eine Steuersenkung von 140.000 Euro bekommt. Da ist jetzt nicht die Zeit dafür.» Wenn die Regierung jetzt 96 Prozent der Steuerzahler beim Soli entlaste und ihn dabei für 90 Prozent sogar komplett abschaffe, sei dies bereits «ein guter Beitrag für die Konjunktur».

Das Bundeskabinett wollte am Vormittag die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags in die Wege leiten. Dem Entwurf von Scholz zufolge soll der Soli ab 2021 für rund 90 Prozent der Steuerzahler gestrichen werden. Weitere 6,5 Prozent sollen ihn nur noch teilweise zahlen.

CDU und CSU drängen zumindest mittelfristig auf eine komplette Abschaffung des Soli. Sie hatten diese Forderung aber nicht im Koalitionsvertrag mit der SPD durchsetzen können, auf dessen Umsetzung Scholz nun pochte. Seinen Gesetzentwurf will die Union als ersten Schritt mittragen.

Über weitere Schritte solle erst in der nächsten Legislaturperiode entschieden werden, sagte Scholz in der ARD. Dabei müsse auch die weitere Entwicklung der Kosten in Zusammenhang mit der deutschen Einheit berücksichtigt werden. Zudem deutete Scholz an, dass auch bei einer vollständigen Abschaffung des Soli «diejenigen, die sehr viel verdienen, das dann über die Einkommensteuer weiterzahlen» könnten.

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