Schlussanträge in weiterem EuGH-Verfahren zu Asylverfahren in Ungarn
In einem weiteren Verfahren zum ungarischen Asylsystem vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wird am Donnerstag (09.30 Uhr) der wichtige Schlussantrag des zuständigen Generalanwalts erwartet.

Das Wichtigste in Kürze
- Den Gutachten der Generalanwälte kommt vor dem EuGH eine besondere Bedeutung zu. Die Richter sind daran zwar nicht gebunden, folgen ihnen aber in vielen Fällen..
Nach Ansicht der EU-Kommission verstösst es unter anderem gegen Unionsrecht, dass Asylbewerber in Ungarn Anträge ausschliesslich in Transitzonen stellen können und sich während deren Prüfung dort aufhalten müssen. Die Kommission erhob deshalb eine Vertragsverletzungsklage. (Az. C-808/19)
Den Gutachten der Generalanwälte kommt vor dem EuGH eine besondere Bedeutung zu. Die Richter sind daran zwar nicht gebunden, folgen ihnen aber in vielen Fällen. Ungarns harte Flüchtlingspolitik beschäftigte den Gerichtshof bereits in der Vergangenheit. Erst im Mai entschied der EuGH, dass die Unterbringung von Asylbewerbern in einer abgeschotteten Transitzone an der ungarisch-serbischen Grenze als Haft einzustufen ist. In dem Eilverfahren ging es um die Unterbringung von Asylbewerbern, die abgeschoben werden sollten. Kurz nach dem Urteil kündigte Ungarn die Schliessung des umstrittenen Containerlagers Röszke an.