Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben als erste Bundesländer wegen der Coronavirus-Pandemie eine Atemmaskenpflicht im öffentlichem Nahverkehr beschlossen.
Selbstgenähte Masken
Selbstgenähte Masken - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Sachsen gilt die Regelung auch in Supermärkten.

In Sachsen müssen die Bürger darüber hinaus auch beim Betreten von Geschäften eine «Mund-Nasenbedeckung» tragen, wie das Gesundheitsministerium in Dresden am Freitag nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Die neuen Regeln treten in Sachsen bereits am Montag in Kraft, in Mecklenburg-Vorpommern gilt die Maskenpflicht ab dem 27. April.

Mit «Mund-Nasenbedeckung» werden die behelfsmässigen Stoffmasken bezeichnet, die keinen Zertifizierungsprozess durchlaufen und keine medizinischen Schutzprodukte sind. Sie werden auch als «Community Masks» oder «Do-it-yourself-Masken» bezeichnet und vielfach selbst genäht. Eine Maskenpflicht in Geschäften sowie Bussen und Bahnen besteht bislang nur in einzelnen Städten, allerdings nicht flächendeckend in einem ganzen Bundesland.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) riet allen Bürgern dazu, grundsätzlich einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Die Landesregierung empfehle dies «dringend für Einkäufe», sagte Schwesig. Eine Maskenpflicht in Supermärkten oder anderen Geschäften ist anders als in Sachsen aber nicht geplant. Im öffentlichen Nahverkehr könne anstatt eines Mund- und Nasenschutzes auch ein Tuch oder ein Schal getragen werden, sagte Schwesig. Ausgenommen seien Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen mit Behinderung.

Die Beschlüsse zur Maskenpflicht sind ein Teil der Anpassungen, mit denen die Landesregierungen in Dresden und Schwerin die am Mittwoch von Bund und Ländern gemeinsam vereinbarten ersten vorsichtigen Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen im eigenen Bundesland umsetzten. Parallel lockerte Sachsen seine bislang sehr strikte Ausgangsbeschränkung, die nur ein Verlassen der Wohnung aus «triftigen Gründen» vorsah.

Die Landesregierung erlaubte ferner Gottesdienste mit bis zu 15 Teilnehmern. Gleiches gilt für Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen. Die Gemeinden erhalten die Befugnis, Veranstaltungen sowie Versammlungen in Einzelfällen auf Antrag hin ausnahmsweise genehmigen zu dürfen. Generell bleiben diese aber untersagt. Die neue Verfügung tritt Montag in Kraft und gilt zunächst bis 3. Mai.

Die sächsische Regierung rief die eigenen Bürger ebenfalls dazu auf, auch ausserhalb von Läden und Verkehrsmitteln einen Behelfsschutz zu tragen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren. Dies wird aber nur «dringend empfohlen». Es ist nicht verpflichtend. Insgesamt gehen die Meinungen über eine Maskenpflicht in Deutschland auseinander.

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