Das polnische Verfassungsgericht entscheidet am Dienstag (12.00 Uhr) über den Vorrang der nationalen Verfassung vor EU-Recht.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission hatte die polnische Regierung Anfang Juni aufgefordert, den Antrag an das Verfassungsgericht zurückzunehmen und den Vorrang von europäischem vor nationalem Recht anzuerkennen..
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Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das Gericht Ende März um eine Entscheidung zu der Frage ersucht. Anlass war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die umstrittenen Justizreformen der rechtskonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Eine Entscheidung in dem Fall wurde bereits mehrfach verschoben.

Die EU-Kommission hatte die polnische Regierung Anfang Juni aufgefordert, den Antrag an das Verfassungsgericht zurückzunehmen und den Vorrang von europäischem vor nationalem Recht anzuerkennen. Wegen Verstössen gegen rechtsstaatliche Grundsätze steht Polen in der EU seit Jahren am Pranger.

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