Plädoyer der Verteidigung von Mitangeklagtem in Lübcke-Prozess erwartet
Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wird am Dienstag (10.00 Uhr) vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Plädoyer der Verteidigung des Mitangeklagten Markus H. erwartet.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesanwaltschaft forderte für H. Ende Dezember wegen psychischer Beihilfe zum Mord und eines Verstosses gegen das Waffengesetz neun Jahre und acht Monate Haft..
H. muss sich seit seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft im Oktober nicht mehr wegen psychischer Beihilfe zum Mord, sondern wegen eines Verstosses gegen das Waffengesetz verantworten. Darüber hinaus werden die letzten Worte H.s und des Hauptangeklagten Stephan E. erwartet.
Die Bundesanwaltschaft forderte für H. Ende Dezember wegen psychischer Beihilfe zum Mord und eines Verstosses gegen das Waffengesetz neun Jahre und acht Monate Haft. Für E. verlangte sie lebenslange Haft wegen Mordes, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung. Im Gegensatz zu E. liess sich H. nie zum Fall Lübcke ein. Die Urteilsverkündung ist für Donnerstag geplant.