Noch keine Beschwerden gegen Demoverbot in Berlin oder Karlsruhe eingegangen

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Deutschland,

Nach dem Verbot der für Samstag geplanten Grossdemonstration gegen die Corona-Politik der Bundesregierung sind bislang weder beim Berliner Verwaltungsgericht noch beim Bundesverfassungsgericht Beschwerden eingegangen.

Berliner Demo gegen Corona-Massnahmen am 1. August
Berliner Demo gegen Corona-Massnahmen am 1. August - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Stuttgarter Veranstalter kündigte juristische Schritte gegen Entscheidung an.

Den Gerichten in Berlin und Karlsruhe sei noch nichts Entsprechendes bekannt, sagten Justizsprecher in den beiden Städten am Donnerstagvormittag. Die anmeldende Initiative Querdenken 711 hatte angekündigt, sich juristisch gegen das Verbot zu wehren.

Konkret teilte Querdenken 711 mit, es werde eine Klage beim Bundesverfassungsgericht geben. Die Veranstalter können zunächst beim Berliner Verwaltungsgericht Beschwerde einreichen und bei einer Niederlage zuerst vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und dann vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Alternativ könnten sie auch direkt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen.

In der Mitteilung der Senatsverwaltung zu dem Verbot der Versammlungsbehörde hiess es am Mittwoch zur Begründung, bereits die vorangegangenen einschlägigen Versammlungen vom 1. August hätten gezeigt, «dass die Teilnehmenden sich bewusst über bestehende Hygieneregeln und entsprechende Auflagen hinweggesetzt haben».

Querdenken 711 erklärte, die Demos sollten trotz des Verbots stattfinden. Die Anmelder hatten bundesweit mobilisiert, sie erwarteten 20.000 Teilnehmer. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigte ein entschiedenes Einschreiten der Polizei im Fall von Ansammlungen an. Mehrere tausend Beamte würden das Demoverbot durchsetzen.

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