Millionenklage gegen «Retterin» von Wal Timmy
Eine private Initiative versuchte in Deutschland den gestrandeten Wal Timmy zu retten. Die zuständige Unternehmerin hat nun eine Millionen-Klage am Hals.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Timmy-Drama geht in die nächste Runde: Jetzt steht die Buckelwal-«Retterin» vor Gericht.
- Die Unternehmerin Karin Walter-Mommert hat eine Klage über 1,3 Millionen Euro am Hals.
- Sie soll den technischen Dienstleister, der die Rettung durchgeführt hat, nicht bezahlt haben.
Es war ein Drama, das über Wochen für Schlagzeilen sorgte: Buckelwal Timmy strandete Ende März 2026 an der deutschen Ostseeküste auf einer Sandbank.
Eine private Initiative rund um die Unternehmer Karin Walter-Mommert und Walter Gunz liess das schwer kranke Tier schliesslich Richtung Nordsee transportieren und dort wieder ins Wasser. Kurze Zeit später wurde Timmy tot vor der dänischen Insel Anholt gefunden.
Nun gibt es Streit um die Kosten der aufwendigen Aktion.
Der massgeblich beteiligte Unternehmer Fred Babbel hat beim Landgericht Schwerin Klage gegen Walter-Mommert eingereicht. Er fordert rund 1,35 Millionen Euro (1,27 Millionen Franken). Die Klage ging nach Angaben des Gerichts Anfang September ein.
Babbels Tauchunternehmen beschaffte Technik für die Aktion, stellte eigenes Personal und entwickelte nach seinen Angaben wesentliche Bergungskonzepte. Zudem band er weitere Firmen ein und organisierte unter anderem benötigte Schiffe.
Babbel sagt, er sei bei anderen Unternehmen teilweise in Vorleistung gegangen und sitze bis heute auf Kosten.
Walter-Mommert hat allerdings bereits während der Aktion 400'000 Euro bezahlt. «Die sind aber auch gleich wieder weitergegangen an die Schiffe und Barge», sagt Babbel gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Walter-Mommert macht Mängel geltend
Walter-Mommert will die Millionenforderung nicht einfach akzeptieren. Gegenüber der dpa erklärte sie, sie vertraue auf die Rechtsprechung und wolle eine Aufklärung des Falls.
Über ihre Anwälte macht sie Mängel bei der Bergungsaktion geltend. Nach ihrer Darstellung seien Vorgaben des Bergungs- und Rettungskonzepts nicht vollständig umgesetzt worden.
Zunächst läuft vor dem Landgericht Schwerin ein schriftliches Vorverfahren. Walter-Mommert erhält die Klageschrift und kann dazu Stellung nehmen. Erst danach könnte ein Termin für eine mündliche Verhandlung angesetzt werden.
Babbel hat dafür bereits einen Gerichtskostenvorschuss von rund 23'000 Euro geleistet.
Auch zwischen den Geldgebern gibt es Differenzen
Für Gesprächsstoff sorgt auch die Rolle des zweiten Geldgebers Walter Gunz. Laut seinem Anwalt beteiligte er sich freiwillig mit 300'000 Euro an der Aktion.
Weitere von Walter-Mommert geltend gemachte Kosten werde Gunz jedoch nicht übernehmen. Sein Anwalt argumentiert, erhebliche Ausgaben seien ohne vorherige Rücksprache oder Genehmigung durch Gunz veranlasst worden.
Walter-Mommert widerspricht zumindest dem aktuellen Stand des Streits: Sie sagt, sie stelle keine Forderungen mehr an Gunz. Für sie sei die Sache beendet.

Auch das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern macht rund 140'000 Euro geltend. Dabei geht es vor allem um Personalkosten für die behördliche Begleitung der Rettungsaktion.
Walter-Mommert weist diese Forderung nach eigener Aussage mangels Anspruchsgrundlage zurück. Eine Rechnung sei bislang nicht gestellt worden.
Das Ministerium wiederum verweist auf eine Erklärung der privaten Initiative, wonach diese sämtliche Kosten einschliesslich der Behördeneinsätze übernehmen wollte.
Der Streit um Timmy ist damit auch Monate nach seinem Tod nicht beendet. Fachleute hatten den Buckelwal damals als schwer krank eingestuft und bereits zu Beginn davon abgeraten, ihn aufwendig zu transportieren.





















